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Österreich – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – Universität Graz – Sicherheitsdienstleistungen

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Description

Die Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen fällt in den Anwendungsbereich des Bundesvergabegesetzes 2018 (im Folgenden „BVergG 2018“) für besondere Dienstleistungen („Dienstleistungen von Detektiven und Sicherheitsdiensten“ – Kategorie L, Anhang XIV zum BVergG 2018). Für die Vergabe von besonderen Dienstleistungen sieht das BVergG 2018 ein eingeschränktes vergaberechtliches Regime vor. Es fanden daher – sofern in den Verfahrensunterlagen nicht anders angegeben war – ausschließlich die in § 151 BVergG 2018 genannten Bestimmungen des BVergG 2018 Anwendung. Das Vergabeverfahren wurde gem. § 151 BVergG 2018 als Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung mit mehreren Unternehmen durchgeführt. Ziel dieses Vergabeverfahrens war der Abschluss einer „Rahmenvereinbarung über Sicherheitsdienstleistungen“ (kurz „Rahmenvereinbarung“) für die Dauer von vier Jahren mit bis zu drei Rahmenvereinbarungspartner:innen. Unmittelbar mit Abschluss der Rahmenvereinbarung erfolgte der Erstabruf, indem dem:der im Vergabeverfahren an erste Stelle gereihten Bieter:in der Zuschlag zum Abschluss des „Vertrags über Sicherheitsdienstleistungen für die Universität Graz“ (kurz „Leistungsvertrag“) erteilt wurde.

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Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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