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Gemeinde Niederzier, Ellbachzentrum im Park - Prüfstatik

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Description

Art der Leistung Inmitten des Freizeitparks Niederzier wird die Gemeinde Niederzier das Ellbachzentrum, eine multifunktionale Bürgerbegegnungsstätte, neu errichten. So wird ein neuer Ort des Austauschs und der generationsübergreifenden Begegnung geschaffen, der Raum für die Durchführung vielfältiger Veranstaltungen bietet. Gemeinbedarfs- und Vereinsnutzungen werden zukünftig an einem Standort lokal gebündelt. Hier ausgeschrieben ist die Standsicherung. Umfang der Leistung GEGENSTAND DER LEISTUNG Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen des bauordnungsrechtlichen Brandschutzes mit besonderem Augenmerk auf der barrierefreien Planung für das Gebäude des "Ellbachzentrums" in der Gemeinde Niederzier. Hierzu gehören insbesondere: - Begleitende Beratung während der Planungsphase - Erstellung des Brandschutzkonzepts unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen der multifunktionalen Nutzung, der Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeitsaspekte - Abnahme und Dokumentation der Brandschutzmaßnahmen - Erstellung eines übergreifenden Barrierefrei-Konzeptes (nach § 9a BauPrüfVO NRW) - Abstimmung mit den Fachplanungen (insbesondere Tragwerksplanung, Haustechnik), dem Objektplaner, der Projektsteuerung sowie den Fördermittelgebern LEISTUNGSBILD GEMÄß AHO Die Leistungen richten sich nach AHO, Heft Nr. 17 "Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz" bzw. Heft Nr. 40 (Barrierefrei-Konzept). GRUNDLEISTUNGEN - Leistungsphasen 1-5 und 8 Brandschutz gemäß AHO, Heft Nr. 17, basierend auf der HOAI in drei Beauftragungsstufen: 1. Grundlagenermittlung 2. Vorplanung (Erarbeitung der Grundzüge des Brandschutzkonzeptes) 3. Entwurfsplanung (Brandschutzkonzept) 4. Genehmigungsplanung (Brandschutzpläne, Erläuterungsbericht) 5. Ausführungsplanung (Brandfallsteuertabelle, Beratung und Mitwirkung an der Koordinierung der Objekt- und Fachplanungen an brandschutzrelevanten Stellen, Prüfung genehmigungspflichtiger Sachverhalte) 8. Objektüberwachung (Prüfaufgaben, Statusbericht) - Besonderer Fokus: Entwicklung eines nachhaltigen und wirtschaftlichen Brandschutzkonzeptes für den Neubau unter Berücksichtigung der STEP RR-Ziele, ressourcenschonender Bauweise, individueller Nutzungsanforderungen und Abstimmung mit der Objektplanung sowie den Fachplanungen. SCHNITTSTELLEN Die Brandschutzplanung erfolgt in enger Abstimmung mit: - Objektplanung (Architektur) - Fachplanungen (TGA, TWP, etc.) - Projektsteuerung - Gemeinde Niederzier als Bauherrin - Beschaffungsstelle Starke Projekte GmbH TERMINZIELE Für das Vorhaben liegt aktuell die abgeschlossene LP 2 vor. - Stufe 1 (LP 3): Abschluss bis 31.01.2027 - Stufe 2 (ab LP 4): Abschluss bis 30.09.2029 Ein unverzüglicher Planungsbeginn nach Abschluss des Vergabeverfahrens wird vorausgesetzt. Teilleistungen können auf Abschnitte der Gesamtmaßnahme beschränkt werden. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Projekt, das maßgeblich mit Mitteln des Bundes und des Landes NRW finanziert wird. Die Beauftragung der jeweiligen Stufen steht daher unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Förder- und Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Aufgrund einer stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Der Auftragnehmer hat keinen Vergütungsanspruch für nicht beauftragte Leistungen im Falle der Nichtbeauftragung weiterer Leistungsstufen. AUFTRAGSMODALITÄTEN - Auftraggeberin: Gemeinde Niederzier - Beschaffung: Starke Projekte GmbH im Auftrag der Gemeinde Niederzier - Es gilt die Verpflichtung zur Verschwiegenheit und zur korrekten Dokumentation gemäß Fördermittelrichtlinien Die ausgeschriebenen Leistungen werden maßgeblich aus Mitteln der Strukturwandelförderung finanziert. Diese umfassen zunächst Leistungen bis HOAI Leistungsphase 3. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt unmittelbar nach Erhalt des Zuwendungsbescheids für die investiven Mittel. Vorbehaltlich sollen die weiteren Leistungsphasen bei Abschluss eines Vertragsverhältnisses zwischen AG und AN dennoch durchgeführt werden. Die (Weiter-)Beauftragung ist somit ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage der "Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen"- in der aktuell gültigen Fassung - gewährt werden. Der AG behält sich für jede der in der Ausschreibung genannten Stufen vor, die Erarbeitung weiterer Leistungsphasen durch den AN nicht zu beauftragen. Der Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu erhalten und darf - vorbehaltlich nicht von ihm zu beeinflussender Umstände - davon ausgehen, dass er sie auch erhält.

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Source: Vergabemarktplatz NRW (open data satellites)

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