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Deutschland – Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung – „Erhebung des Innovationsverhaltens der Unternehmen in der produzierenden Industrie und in ausgewählten Dienstleistungssektoren in Deutschland“

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Description

Gemäß „Verordnung (EU) 2019/2152 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken“ sowie „Durchführungsverordnung (EU) 2022/1092 der Kommission vom 30. Juni 2022 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema „Innovation“ gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 […]“ ist Deutschland verpflichtet, Daten zum Innovationsverhalten der Unternehmen (Innovationsstatistiken) an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu liefern. Zudem sind die Ergebnisse der Erhebung Bestandteil der Forschungsberichterstattung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), im Folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt, bzw. des Bundes (z. B. Bundesbericht Forschung und Innovation) und fließen auch in die Berichterstattung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ein. Die jährlichen Befragungen zum Innovationsverhalten müssen den Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Kommission genügen. Diese sind in der oben genannten EU-Verordnung 2019/2152 bzw. in der EU-Durchführungsverordnung 2022/1092 in der jeweils gültigen Fassung niedergelegt. Darüber hinaus müssen die Erhebungen die methodischen Empfehlungen von Eurostat für die Community Innovation Surveys, CIS (European business statistics methodological manual for statistics on business innovation ), sowie die jeweils gültigen methodischen Empfehlungen zur Erhebung und Interpretation von Innovationsdaten der OECD (aktuell Oslo Manual 2018 ) berücksichtigen. Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung der Innovationserhebungen zu den Berichtsjahren 2026, 2027 und 2028, auf Basis der EU-Verordnung 2019/2152. Im Rahmen der Erhebungen hat der Auftragnehmer die Anschlussfähigkeit an die bisherigen Innovationserhebungen in der Weise sicherzustellen, dass kein Bruch in der Statistik entsteht und vergleichende Statistiken zu vorangegangenen Jahren und Zeitreihenanalysen möglich sind. Langerhebung 2027 zum Berichtsjahr 2026, Kurzerhebung 2028 zum Berichtsjahr 2027, Langerhebung 2029 zum Berichtsjahr 2028.

Official source

Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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