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Deutschland – Betrieb von elektrischen Anlagen – Rahmenvereinbarung Technische Betriebsführung von elektrischen Anlagen

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Description

Die LMBV betreibt im Rahmen ihrer bergrechtlichen Verantwortung zur Wiedernutzbarmachung ehemaliger Betriebsflächen sowie zur Abwehr von Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des Grundwassers wasserwirtschaftliche und elektro-technische Anlagen in den ehemaligen Braunkohlerevieren in der Lausitz. Diese Anlagen werden durch öffentliche Energieversorger mit Elektroenergie versorgt. Die Übertragung der Elektroenergie erfolgt mit LMBV eigenen Übergabenetzstationen, Mittelspannungskabelanlagen und Mittelspannungsfreileitungen. Die LMBV schreibt die technische Betriebsführung dieser elektrotechnischen Anlagen aus. Die elektrotechnischen Anlagen befinden sich auf Grundstücksflächen, die im Eigentum der LMBV sind und unter Bergrecht stehen sowie teilweise auf Grundstücksflächen, die im Eigentum Dritter stehen. Technische Betriebsführung an 27 Netztrafostationen, Mittelspannungs-, Kabel- und Freileitungsanlagen der LMBV; Absicherung 24h Bereitschaftsdienst; unmittelbare Störungsbeseitigungen, Mängelbeseitigung, Instandhaltung, Änderungen, Erweiterungen und Rückbauten an den elektrischen Anlagen; Durchführung von Revision/Prüfung an den elektrischen Anlagen; Durchführung von Schalthandlungen an den MS- und NS-Anlagen, Umsetzen von Netzstationen, Ingenieurleistungen, Technischen Hilfsleistung, Trassen- und Anlagenpflege. Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung mit Abrufleistungen (Kontrakt) ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV. Die im Leistungskatalog aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche Schätzwerte dar. Es besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Es bestehen keinerlei Ansprüche aus nicht erwirtschafteten Umlagen aufgrund nicht getätigter Abrufe. Umlagen (WuG, BGK, AGK) werden ausschließlich in Zusammenhang mit dem Einzelabruf vergütet. Die jeweils erforderlichen Leistungen werden mittels schriftlichem Abruf vom AG beim Auftragnehmer bestellt. Die Leistungen sind auf Nachweis abzurechnen.

Official source

Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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