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Wartungsleistungen an Wärmeversorgungsanlagen in 11 Wirtschaftseinheiten in 78467 Konstanz - VOEK 639-25

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Description

Gegenstand der Ausschreibung ist die Wartung und Inspektion von Wärmeversorgungsanlagen in 11 Wirtschaftseinheiten in 78467 Konstanz Der AN verpflichtet sich bei der Wartung und ggf. Instandsetzung alle gesetzlichen Bestimmungen, die entsprechenden DIN-, DIN-EN-Normen und Schutzvorschriften, insbesondere der DGUV, die Betriebssicherheitsverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, technischen Regeln für Arbeitsstätten, AMEV-Richtlinien, Vorgaben der Hersteller und die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Darüber hinaus sind die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zu berücksichtigen. Das bedeutet insbesondere, dass dem Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Produkten (Materialien, Betriebs-/Hilfsstoffe etc.) der Vorrang zu geben ist, soweit die Funktionalität und Lebensdauer der technischen Anlagen nicht beeinträchtigt wird. Der AN ist verpflichtet, alle erforderlichen Wartungsmaßnahmen durchzuführen. Die Wartung erfolgt mindestens entsprechend den Vorgaben der Hersteller. Im Rahmen der Ausschreibung wird von den üblichen an einer Heizungsanlage vorkommenden Anlagenteilen ausgegangen (s. a. DIN EN 12170): Heizkessel oder Einrichtungen zur Wärmeversorgung; Steuerungs- und Regelsysteme; Sicherheitseinrichtungen, einschließlich derer für die Verbrennungsluftzufuhr; Übergabestationen für Fernwärme, Heizkostenverteiler und ggfs. primarseitige häusliche Warmwasserbereitung; Brennstoffversorgung, -lagerung und - zufuhr; Abgassysteme, einschließlich Kondensat-behandlung; Einrichtungen zur Wärmeabgabe, mit dazugehörigen Anlagenteilen und Komponenten; Heizflächen einschließlich Zubehör; Systeme für Steuerung / Regelung und Überwachungssysteme; Wasseraufbereitung sowie sonstige Behandlungsverfahren für Wasser (z. B. chemisch, physikalisch und sonstige Verfahren, einschließlich der Behandlung wegen Frostschutz). Geringfügige Arbeiten, wie z. B. Entfernen und Wiederanbringen einer Schutzverkleidung, die Voraussetzung für die Wartung sind, gehören zum Arbeitsumfang und sind grundsätzlich zusammen mit den Wartungsarbeiten durchzuführen. Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in den Arbeitskarten / dem Instandhaltungsplan erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.

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Source: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice)

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