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Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Unstrut-Hainich-Kreis

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Description

Der Auftraggeber ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Unstrut-Hainich-Kreis. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Übernahme, der Nachtransport und die stoffliche Verwertung des im Unstrut-Hainich-Kreis eingesammelten Altpapiersammelgemisches, bestehend aus Druckerzeugnissen, sonstigem Papier und Kartonagen, Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen sowie im üblichen Umfang Störstoffe. Die Leistungen beziehen sich somit auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummer 20 01 01 (Abfallbezeichnung: Papier und Pappe) und auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummer 15 01 01 (Abfallbezeichnung: Verpackungen aus Papier und Pappe) gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom 10.12.2001 (BGBl I S. 3379), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 30.06.2020 (BGBl. I S. 3005). Die Verwertung des Verpackungsanteils am Altpapiersammelgemisch obliegt, aufgrund der Regelungen des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackung (Verpackungsgesetz - VerpackG) vom 05.07.2017 (BGBl. I. S. 2234), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 294), den Betreibern dualer Systeme (BdS). Der jeweilige prozentuale Anteil am Verpackungsanteil ist nach Wahl eines jeden BdS vom Auftragnehmer entweder gemeinsam mit dem kommunalen Anteil am Altpapiersammelgemisch zu verwerten oder körperlich an den jeweiligen BdS herauszugeben. Soweit von dem oder den BdS eine Herausgabe verlangt wird, sind vom Auftragnehmer alle erforderlichen Maßnahmen zur Herausgabe zu erbringen. Die Einsammlung des Altpapiersammelgemisches erfolgt durch den Auftraggeber im Entsorgungsgebiet über Abfallsammelbehälter mit einem Fassungsvermögen von 240 Litern und 1.100 Litern. Die Einsammlung des Altpapiersammelgemisches ist mithin nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Leistungen werden für die Zeit ab dem 01.01.2027 für zwei Jahre, also bis zum 31.12.2028, fest vergeben (Grundlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich, wenn er nicht vom Auftraggeber bis zum 30.06.2028 mit Wirkung zum 31.12.2028 gekündigt wird, um ein Jahr bis zum 31.12.2029 (Verlängerungszeitraum).

Official source

Source: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice)

Always verify details on the official notice.

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