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Deutschland – Wetterstationen – LOS-1 (Lieferung Wetterstation), LOS-2 (Montage Wetterstation)

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Description

Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um die Lieferung und Montage von Wetterstationen innerhalb der Stadt Frankfurt. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: - Los 1 umfasst die Lieferung der Wetterstationen. Die Lieferung der acht Wetterstationen hat innerhalb des vorgegebenen Zeitplans und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Transport, Verpackung, Fracht und Bereitstellung notwendiger Hebe‑ und Transportmittel sind durch den Auftragnehmer einzukalkulieren. Der AN haftet für alle durch ihn verursachten Schäden und hat die Verkehrssicherung an der Lieferstelle sicherzustellen. Alle Unterlagen sind rechtzeitig und in deutscher Sprache vorzulegen. Die gelieferten Komponenten müssen den geltenden technischen Normen sowie den Anforderungen für Kritische Infrastruktur (NIS, NIS2, CER, BSI‑KRITIS) entsprechen. Nach Einbau erfolgt durch den AN die Prüfung, Kalibrierung und Bereitstellung vollständiger Abnahmeunterlagen. - Los 2 beinhaltet die Montage der Wetterstationen sowie die Lieferung und Verlegung der erforderlichen Kabelanlage. Die Wetterstationen müssen verschiedene Wetterdaten erfassen und diese an die zentrale Leittechnik der VGF übermitteln. Mithilfe dieser Daten optimiert die zentrale Leittechnik die Steuerung der Weichenheizungsanlagen, was zu einer erheblichen Energieeinsparung und einer Verbesserung der Betriebseffizienz beiträgt. Die Montage der Wetterstationen sowie die Lieferung und Verlegung aller erforderlichen Kabelanlagen sind innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber auszuführen. Transport, Lagerung, Bereitstellung von Geräten und Sicherungsmitteln sowie die Verkehrssicherung an allen Leistungsstellen liegen vollständig beim Auftragnehmer. Es sind alle geltenden Normen (u. a. BOStrab, DIN‑/VDE‑Regelwerke) einzuhalten. Arbeiten, die den laufenden Betrieb beeinflussen, dürfen nur nachts bzw. nach Vorgaben des AG erfolgen. Der AN haftet für Schäden sowie für die Einhaltung aller Sicherheits‑ und Qualifikationsanforderungen. Nach Montage sind Messungen, Prüfungen und eine Abnahme durchzuführen; festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beheben.

Source officielle

Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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