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Deutschland – Werbe- und Marketingdienstleistungen – KonzAW - Bekanntmachung vergebener Auftrag

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Description

Dem Konzessionsnehmer ist es gestattet, die Werbeträger mit bestimmten Formaten, in der angegebenen Zahl im Gebiet der Hansestadt Herford zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben, vorbehaltlich der Erteilung gesetzlich erforderlicher Genehmigungen, insbesondere auf der Grundlage und nach Maßgabe der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Dazu zählen: - Großflächenwerbung (Plakatflächen 18/1): 12 Standorte - Litfaßsäulen: 5 Stück - Citystars "City Light Poster", beleuchtete Großfläche auf Monofuß) : 2 Stück - Cityscreens ("Public Video City", Bildschirme im Hochformat: Anzahl 3 Standorte in der Innenstadt (vorbehaltlich der politischen Beschlusslage einer Änderung der derzeitigen Satzung: keine Plakatierung innerhalb des Walls) - 2 Cityscreens zusätzlich an besucherstarken Orten (z.B. H2O, Bildungscampus) Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes wird den ausgewählten Bietern eine konkretisierte Leistungsbeschreibung bereitgestellt (Anlage B1). Der Konzessionsgeber weist ferner darauf hin, dass Regelungen zu berücksichtigen sind, die aus der Gestaltungssatzung und der Werbesatzung der Alt- und Neustadt der Hansestadt Herford resultieren. Des Weiteren sind etwaige gesetzliche Genehmigungserfordernisse (BauO) zu beachten.

Source officielle

Source : TED — Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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