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Deutschland – Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen – Vergabe von Sonderabrufen für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen gemäß § 5 LuftSiG am Flughafen Köln/Bonn

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Description

Die Auftraggeberin wurde gemäß § 16a Abs. 1 Nr. 1 LuftSiG von der Bundespolizei als zuständiger Luftsicherheitsbehörde mit bestimmten Aufgaben bei der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen Köln/Bonn "Konrad Adenauer" nach § 5 Abs. 1 bis 3 LuftSiG beliehen. Mit der Beleihung gehen die Verantwortung für die Beschaffung, den Betrieb und die Wartung der Sicherheitsausrüstung sowie die Organisation und Steuerung der Luftsicherheitskontrollen einschließlich einer etwaigen Beauftragung und Koordination eines Sicherheitsdienstleisters auf die Auftraggeberin über. Die Auftraggeberin bedient sich für die Erbringung der Sicherheitsdienstleistungen nach §5 LuftSiG der Securitas Aviation Service GmbH & Co. KG ("Securitas") als Dienstleister und hat mit dieser einen längerfristigen Vertrag abgeschlossen. Die Auftragnehmerin erbringt zur Abdeckung in Phasen mit besonders hohem Bedarf Sicherheitsdienstleistungen (Sonderabruf) ergänzend zu Securitas auf entsprechenden Abruf. Die Auftragnehmerin soll durch eine gewissenhafte, serviceorientierte und effektive Erbringung zusätzlicher Sicherheitsdienstleistungen zur Gewährleistung der Luftverkehrssicherheit insbesondere in Zeiten hoher Auslastung beitragen. Durch diese Leistungen sollen Störungen im Betriebsablauf des Flughafens entgegengewirkt und die Zufriedenheit der kontrollierten Passagiere erhöht werden. Konkret ist in ausgewählten Zeitfenstern die additive Besetzung einer Kontrollspur in der zentralen Sicherheitskontrolle im Terminal 1 beabsichtigt. HINWEIS: Das Dokument der Stufe VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (Anlage V zur Leistungsbeschreibung) wird den interessierten Unternehmen nach Übersendung der ausgefüllten den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen postalisch zur Verfügung gestellt. Die ausgefüllte Erklärung ist über die Kommunikation der Vergabeplattform zusammen mit der Benennung der empfangsberechtigten Person mit Kontaktadresse zu übermitteln. Des Weiteren muss von etwaigen Dritten bzw. möglichen Nachunternehmern vor Weitergabe der Verschlusssache die den Vergabeunterlagen beiliegende Erklärung des Nachunternehmers/Dritten zum Schutz von Verschlusssachen eingeholt und über die Kommunikation der Vergabeplattform dem AG zur Freigabe übermittelt werden. Erst wenn die Freigabe des AG für die Weitergabe der Verschlusssache erteilt wird, darf diese erfolgen. Alle weiteren Informationen hierzu können der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.

Source officielle

Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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