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Deutschland – Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte – Anpassung des Anhangs 2 zur Anlage 2 (Preisdatei OT) im Rahmenvertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 2 SGB V

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Description

Die AOK Niedersachsen beabsichtigt in dem Anhang 2 der Anlage 2 (Preisdatei OT) die Produktgruppe 24 - Beinprothesen des Rahmenvertrages über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 2 SGB V (Verhandlungsvertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V mit Beitrittsoption nach § 127 Abs. 2 SGB V) neu zu vereinbaren. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V entnommen werden. Die AOK Niedersachsen ist bereit, mit jedem interessierten und nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V präqualifiziertem Leistungserbringer, Vertragsverhandlungen zu führen. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge.

Source officielle

Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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