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Deutschland – Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte – Abschluss eines Vertrages über die Versorgung mit Kommunikationshilfen- und Adaptionshilfen nach § 127 Abs. 1 SGB V

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Description

Die AOK Niedersachsen beabsichtigt, einen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V (Verhandlungsvertrag mit Beitrittsoption nach § 127 Abs. 2 SGB V) über die Versorgung der Versicherten mit Kommunikationshilfen- und Adaptionshilfen (PG 16 und PG 02.99) abzuschließen. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V entnommen werden. Die AOK Niedersachsen ist bereit, mit jedem interessierten und nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V präqualifiziertem Leistungserbringer, Vertragsverhandlungen zu führen. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge.

Source officielle

Source : TED — Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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