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Deutschland – Landschaftsgestaltung – Freianlagenmanagement für schulische und nicht-schulische Immobilien - in 13 Losen

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Description

SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften. Und die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für 50 Standorte des Sport- und Sonderbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt. Die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Finanzen und Bezirke, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Leistung des Freianlagenmanagements als Dauerschuldverhältnis für die Bewirtschaftung und Rahmenvereinbarung für die Instandhaltungsarbeiten für alle verantworteten WE der Regionen Mitte, Bergedorf, Wandsbek-Nord und Süd. Die Lose 1-13 (Begleitung größerer geplanten Instandhaltungsmaßnahmen) werden zu Erweiterung des Portfolios des bestehenden Rahmenvertrages „Freianlagenmanagement SBH VgV OV 006-23 DK“ um größere Projekte mit einer Bausumme netto von 100.000, - € bis 800.000, - € im Rahmen dieses Vertrages mit ausgeschrieben und umfassen nur Aufträge, die eine Begleitung der geplanten Instandhaltungsmaßnahmen (s. Kapitel 2.3 der Leistungsbeschreibung) bedürfen. Der Gesamtauftrag wird in 13 Lose unterteilt nach Regionen unterteilt. Die Angebotsabgabe ist für ein bis alle Lose möglich. Ein AN kann aus Gründen der Mittelstandsförderung maximal den Zuschlag für 4 Lose erhalten. Es wird das jeweils wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt, sofern sich daraus eine Bezuschlagung pro Bieter von nicht mehr als 2 Losen ergibt. Eine Limitierung erfolgt, wenn ein Bieter auf mehr als 4 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. In diesem Fall erfolgt die Vergabe der Lose an die Bieter so, dass die AG den geringstmöglichen Gesamtpreis – bezogen auf alle Lose – realisieren kann. Die Bezuschlagung erfolgt unter der Berücksichtigung der genannten Wertungskriterien sowie unter der Voraussetzung, dass die Eignungsanforderungen und die Mindestanforderungen pro Los in addierter Form (abhängig davon wie viele Lose zur Bezuschlagung kommen sollen) erfüllt sind. Anschließend erhält der Bieter mit der nächsthöchsten Gesamtpunktzahl (Konzept plus Preis) den Zuschlag für ein oder mehrere übrige Lose. Bei Punktgleichheit ist der niedrigste Preis ausschlaggebend. Die vergleichende Preiswertung erfolgt auf Basis der gebotenen netto-Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuer.

Source officielle

Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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