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Deutschland – Fernmeldedienste – Gigabitausbau Landkreis Mittelsachsen Cluster G

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Description

Der Landkreis Mittelsachsen führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb für die Förderung des Ausbaus und dem Betrieb von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabitinfrastrukturen (sog. Gigabitinfrastrukturen im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) vom 31. März 2023; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für die förderfähigen Adressen im Projektgebiet des Clusters G mit den Kommunen Erlau, Geringswalde, Hartha, Großweitzschen und Jahntal des Landkreises Mittelsachsen (auch „Projektgebiete“ genannt) nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) durch. Mit der Ausschreibung soll der Ausbau von zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze durch Telekommunikationsnetzbetreiber im Cluster G des Landkreises Mittelsachsen erreicht und gefördert werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Ausbau-gebiet hergestellt wird und aufrechterhalten werden kann. Ziel ist die Schließung der sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes. Der Zuschlagsbieter erhält entsprechende Zuwendungen, trägt jedoch weiterhin das wesentliche unternehmerische Risiko für den Aufbau und Betrieb der entsprechenden Breibandinfrastruktur, insbesondere das Vermarktungsrisiko. Das Projektgebiet des Cluster G ist in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst die Gemeinden Erlau, Geringswalde und Hartha des Landkreises Mittelsachsen gemäß Anlage B-1 zu dem 1. Verfahrensbrief (auch „Projektgebiet Los 1“ genannt). Los 2 umfasst die Gemeinden Großweitzschen und Jahntal des Landkreises Mittelsachsen gemäß Anlage B-2 zu dem 1. Verfahrensbrief (auch „Projektgebiet Los 2“ genannt). Teilnahmeanträge und Angebote können nur für ein Los oder für beide Lose eingereicht werden. Die Lose werden grundsätzlich separat vergeben; der Konzessionsgeber behält sich aber in Anlehnung an § 30 Abs. 3 VgV jedoch ausdrücklich vor, die Konzessionen für die Lose 1 und 2 zusammen an einen Bieter auf der Grundlage einer losübergreifenden Bewertung zu vergeben. Hinsichtlich der näheren Einzelheiten zur Wertung und Wertungsmatrix wird auf die Verfahrensunterlagen verwiesen.

Source officielle

Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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