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Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen – Freiraumplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb Landesgartenschau Kleve 2029

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Description

Die Stadt Kleve ist im Jahr 2029 Präsentationsort für die zwanzigste nordrhein-westfälische Landesgartenschau. Entlang der Kermisdahl, einem ehemaligen Seitenarm des Rheins, sollen auf zwei Teilflächen in einer Größe von rund 24 Hektar öffentliche Grünflächen, aber auch extensive landschaftliche Erholungsräume als Daueranlage entwickelt werden. Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird, zunächst nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln (Leistungsbild Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI für LP 1-5, 6-8, ggf. 9 und ggf. Leistungen nach HOAI Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (Leistungsbild: § 43, Honorare § 44), die mit der Freianlage unmittelbar in Verbindung stehen). Neben den Daueranlagen werden auch Leistungen für die Vorbereitung der temporären Ausstellungsflächen beauftragt. Das Preisgeld wird auf die Auftragssumme angerechnet, sofern das Konzept weitgehend übernommen wird. Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Regelung in Satz 1 abweichen wollen, etwa, weil der erste Preisträger die einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewährleisten kann, wird mit allen übrigen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis bei den Zuschlagskriterien mit 50 % in die Gewichtung einfließen. Nach dem Wettbewerb werden zunächst die Leistungsphasen 1-5 (Vorplanung, Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) gemäß der zum Zeitpunkt der Vergabe geltenden Honorarordnung vergeben. Die weiterführende Beauftragung der Leistungsphasen 6-8 (Vorbereiten der Vergabe bis Objektüberwachung) und ggf. 9 (Objektbetreuung) ist abhängig von der Zusage von Fördermitteln durch das Land Nordrhein-Westfalen und der Verfügbarkeit der städtischen Haushaltsmittel. Die gärtnerisch intensiv gestalteten Freianlagen (Ausstellungsvorbereitung) werden in die Honorarzone V eingeordnet, die Daueranlagen ebenfalls in die Honorarzone V zuzüglich Umbauzuschlag. Die Einstufung evtl. Ingenieurleistungen kann im Vorfeld nicht belastbar vorgenommen werden, da sich der Umfang und der Schwierigkeitsgrad erst aus der Wettbewerbsarbeit ergeben. Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit erklärt sich der Verfasser bereit und in der Lage, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen und diese bis zur Eröffnung der Landesgartenschau im April 2029 mängelfrei zu erbringen. Die Ausloberin behält sich vor, den späteren Auftragsumfang auch auf nicht dem Wettbewerb zugeordnete Verknüpfungsbereiche bzw. Einzelobjekte auszuweiten. Für Ingenieurbauwerke ergibt sich die Einstufung in eine Honorarzone in Abhängigkeit vom vorgesehenen Objekt gemäß Anlage 12 HOAI. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Source officielle

Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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