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Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Aufhebung Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1-2 und 4-5

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Description

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für die Ertüchtigung des Brandschutzes der Gebäude des Landesrechnungshofes in Speyer, Leistungsphasen (LPH) 5-8 gem. § 55 HOAI. Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz (LRH) hat aktuell seinen Sitz in mehreren Gebäuden in der Gerhart-Hauptmann-Straße u. der Oberen Langgasse in Speyer (Gebäude A bis E). Gebäude A u. B wurden ehemals als Landwirtschaftsschule errichtet u. später für den LRH umgenutzt. Der Altbau des LRH (Gebäude E) ist ein Verwaltungsgebäude aus 1960, welches nicht unter Denkmalschutz steht, aber in Materialien, Raumzuschnitten u. Erscheinungsbild typisch für seine Erbauungszeit ist. Der LBB, NL Landau plant die Brandschutzertüchtigung der oben genannten. In Gebäude B soll, aufgrund eines anstehenden Verkaufs, lediglich eine Interimslösung zur Ausführung kommen. Die Maßnahmen sollen auf Basis von drei Brandschutzkonzepten für die Gebäude E u. D sowie A u. B u. der Festlegung zur Reduzierung des Maßnahmenumfangs für Gebäude B (Interim) umgesetzt werden. Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Versorgungstechnik & Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung u. Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- u. Deckendurchführungen in den Gewerken Sanitär (Abwasser- u. Wasserversorgung), Heizungstechnik sowie in den Elektrogewerken. Auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden: -Rohrdurchführungen ohne Abschottung in Wänden u. Geschossdecken -Rohrleitungen mit Dämmungen mit Schmelzpunkt < 1000°C (z.B. Glaswolle) durch Wände geführt -Kabel/Kabelbündel ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände geführt -Kabeltrassen nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund vorhandenen zahlreichen unterschiedl. Fabrikate u. Typen von Kabelschotts, nachträgliche Identifikation praktisch ausgeschlossen Zerstörende Maßnahmen in einigen Berechen zur Feststellung welche Rohmaterialen verbaut sind. Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Verbaut: Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) u. in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen.

Source officielle

Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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