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Planungsleistungen für eine Radwegeverbindung zwischen Werl-Wickede

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Beschreibung

Die Wallfahrtsstadt Werl, vertreten durch den Fachbereich 3 Stadtplanung Straßen und Umwelt, 59455 Werl, beabsichtigt die Ingenieurleistungen zur Planung einer Radwegeverbindung zwischen der Wallfahrtsstadt Werl und der Gemeinde Wickede auszuschreiben. In Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW soll eine durchgängige, sichere und attraktive Radverkehrsverbindung zwischen den Kommunen Werl und Wickede (Ruhr) geplant und hergestellt werden. Die Ingenieurleistungen zur Planung und Ausführung sind in Verkehrsanlagen der HOAI 2021 einzuordnen. Die Abrechnung der Grundleistungen erfolgt auf Grundlage der Kostenberechnung der Leistungsphase 3. Die Maßnahme wurde bereits durch eine Variantenuntersuchung vorbereitet, in deren Rahmen verschiedene Trassenvarianten hinsichtlich Sicherheit, Attraktivität, Komfort und Realisierbarkeit untersucht und bewertet wurden. Ergebnis der Variantenuntersuchung ist die Festlegung auf eine ca. 5.500 Meter lange Vorzugstrasse, die folgende Charakteristika aufweist: - Teilweise Nutzung und Sanierung vorhandener Wirtschaftswege - Neubau von Radwegeabschnitten in Bereichen, in denen keine geeignete Wegeinfrastruktur vorhanden ist - Abschnitte entlang des Haarweges (B 63) mit Ummarkierungsarbeiten und Schutzeinrichtungen - Herstellung einer Querungshilfe zur Sicherung einer Straßenquerung - Anrampung im südlichen Bereich des Haarweges zur Anbindung des Stadtwaldes Die Übersicht der festgelegten Wegführung ist als Anlage der Ausschreibung beigefügt. Der vollständige Ergebnisbericht der Variantenuntersuchung wird dem beauftragten Büro nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Variantenuntersuchung sind als verbindliche Planungsgrundlage zu behandeln und in den weiterführenden Planungsphasen konsequent umzusetzen. Aufgabe des beauftragten Büros ist die Weiterführung der Planung auf Basis der vorliegenden Vorleistungen. Die Auftraggeber behalten sich vor, die Ingenieurleistungen stufenweise (1. Stufe: Leistungsphasen 3, 5 und 6 und 2. Stufe Leistungsphasen: 7-8) zu vergeben. Die Bindefrist zur Ausführung der zweiten Stufe ist für 2 Jahre nach Fertigstellung der ersten Stufe eingeplant.

Amtliche Quelle

Quelle: Vergabemarktplatz NRW (open data satellites)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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