Stadt Pirna, HW 2021, Instandsetzung Kaskadenbauwerke am Gewässer 2. Ordnung „Fechelsgrundbach“ im Bereich Gemarkungsgrenze bis Bahndamm, 01796 Pirna OT Niedervogelgesang
a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Pirna; Bereich/Abteilung: Fachdienst Stadtsanierung, Förderung & Vergabe; Straße, Hausnummer: Am Markt 1/2; Postleitzahl: 01796; Ort: Pirna; Land: DE; Telefon: +49 3501556343; Internet-Adresse: www.pirna.de; E-Mail: albrecht.godau@pirna.de
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden.
d) Art des Auftrages: Bauvertrag nach VOB/A und VOB/B
e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Gewässer 2. Ordnung "Fechelsgrundbach" OT Niedervogelgesang; Postleitzahl: 01796; Ort: Pirna; Land: DE
f) Art und Umfang der Leistung: Auszug aus der Leistungsbeschreibung:
In Folge des Starkregenereignisses vom Juli 2021 traten vor allem im oberen Abschnitt der Kaskaden des Fechelsgrundbaches erhebliche Schäden an der Sohlbefestigung auf.
Bedingt durch den großen Höhenunterschied und unter Berücksichtigung des Alters des Bauwerks sorgte das mitgeführte Geröll abschnittsweise für die Zerstörung einzelner Kaskaden. Die Sohlbefestigung wurde dabei großflächig herausgelöst. Einzelne Kaskaden wurden abgetragen sowie destabilisiert. An der seitlichen Böschungsmauer kam es zum Her-auslösen vereinzelter Steine. Aufgrund der Lage der Schadstellen in schwierigem Gelände ist ein Erreichen des Maßnahmenbereiches nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Ausgehend vom Mündungsbereich wird die Zuwegung durch die Unterführung der Bahnstrecke stark eingeschränkt. Zudem befinden sich die beschädigten Kaskaden im oberen, steilen Hangbereich des Fechelsgrundbaches. Die Uferbereiche zeichnen sich beidseitig durch steile, stark bewaldete Böschungen aus, welche zum Gewässer hin abfallen.
Die Zuwegung zum Maßnahmenbereich soll deshalb über die oberhalb der Schadstellen gelegene ca. 30 m hohe Felswand erfolgen. Eine zu errichtende Baustraße führt über Ackerflächen an die Oberkante der Felswand heran. Der Transport der erforderlichen Geräte und Materialien zum Maßnahmengebiet erfolgt mittels Auto- bzw. Turmdrehkran. Für die Arbeiten im Gewässer ist der Einsatz eines Schreitbaggers vorgesehen. Die aufgetretenen Schadensbereiche gilt es nach Rücksprache mit dem Auftraggeber gemäß der Bestandssituation zu beheben und damit die Funktion der Anlage wiederherzustellen.
Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
• Errichten einer temporären Baustraße (Länge ca. 404,00 m, Breite ca. 3,50 m) inkl. Ausweichstelle (Länge ca. 25,00 m, Breite ca. 4,00 m) als Zuwegung zum Maßnahmengebiet
• Anlegen von 3 Erdmieten (Länge je ca. 50,00 m, Breite je ca. 4,00 m) zur Lagerung des abgetragenen Oberbodens während der Bauzeit und Wiedereinbau nach Abschluss der Arbeiten
•Errichten von drei temporären Baustelleneinrichtungs-, sowie Aufstellflächen für Kraneinsatz
o erste Baustelleneinrichtungsfläche oberhalb der Felskante
o zweite Baustelleneinrichtungsfläche am Fuß der Felskante inkl. Gerüsttreppenturm zum Gewährleisten der besseren Baustellenzuwegung
o dritte Baustelleneinrichtungsfläche seitlich des Fechelsgrundbaches (bei Bedarf als Abstellfläche für Baugerät)
•Beräumung des Gewässerprofils und Wiederherstellung der zerstörten Kaskaden gemäß der Bestandsituation:
oBeräumung des Gewässerprofils von Geröll/Steinen/Ablagerungen (ca. 250 m²)
o Hangsicherung als Vorbereitung der Kaskadensanierung mittels bewehrten Spritzbeton (ca. 65 m²)
o Wiederherstellung/Instandsetzung von 12 Kaskaden aus in Beton gesetzten Sandsteinquadern
o Instandsetzung zweier Schadstellen der Ufermauern
•Fällung von ca. 8 Hochstämmen, sowie Rodung einer ca. 12 m langen Hainbuchen-reihe zur Schaffung der Baufreiheit
•Kompensationsmaßnahmen in Form von Baumneupflanzungen (Neupflanzung der 12 m langen Schutzpflanzung, Ausgleichspflanzung der gefällten Hochstämme im Verhältnis 1:1,5 auf der Eingriffsfläche bzw. auf einer zur Verfügung gestellten Aufforstungsfläche)
Es wird empfohlen für die Kalkulationserstellung im Vorfeld eine Ortsbegehung durchzuführen, insbesondere zur Beurteilung des Geländes im Bereich der Kaskadensanierung und Baustellenzuwegung.
g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert
h) Aufteilung in mehrere Lose: nein
i) Ausführungsfristen: Beginn: 01.11.2026, Ende: 28.02.2027, Der Bauzeitraum ist aufgrund der Restriktionen des Naturschutzes fix und als nicht variabel zu betrachten.
j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind.
k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Entfällt, da die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist.
l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3410810/zustellweg-auswaehlen.
m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt
n) entfällt
o) Frist für den Eingang der Angebote: 31.07.2026, 10:00 Uhr; Bindefrist: 31.10.2026
p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben.
q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch
r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt.
s) Eröffnungstermin: Datum: 31.07.2026, 10:00 Uhr; Ort: Stadtverwaltung Pirna, Fachdienst Stadtsanierung, Förderung und Vergabe; Personen, die anwesend sein dürfen: keine
t) Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Abschlags- und Schlusszahlung nach VOB/B und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen
v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Der Bieter hat eine Bescheinigung über den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ einzureichen. Bescheinigungen anderer Präqualifizierungsstellen werden anerkannt, wenn hinterlegte Dokumente einsehbar sind und in der Bescheinigung angegeben wird, welche Eignungskriterien anhand welcher Dokumente bei der Präqualifizierung geprüft wurden. Die Eigenerklärungen des Formblattes 124 müssen nachträglich mit entsprechenden Nachweisen untersetzt werden, sollte das Angebot in die engere Wahl kommen.
x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge - Amt für Finanzverwaltung, Vergabestelle; Straße, Hausnummer: Schloßhof 2/4; Postleitzahl: 01796; Ort: Pirna; Land: DE; E-Mail: vergabestelle@landratsamt-pirna.de
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