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Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – ÄNDERUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 16.08.2024: Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Gebiete (Dunkelgraue Flecken) des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte an ein Gigabitnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell) im Projektgebiet MSE32_04.

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Descrizione

Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG DER BEKANNTMACHUNG vom 16.08.2024. Aufgrund der Änderung der Wertungskriterien der ursprünglichen Ausschreibung erfolgt die vorliegende ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG. Mit der Änderungsbekanntmachung soll es allen interessierten Unternehmen, die sich bislang nicht an der vorliegenden Ausschreibung beteiligt haben oder gegenwärtig nicht mehr am Verfahren beteiligt sind, ermöglicht werden, sich im selben Verfahren für das Breitbandausschreibungsverfahren des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu bewerben. Unternehmen, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben und gegenwärtig noch am Verfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben weiterhin am Verfahren beteiligt. Diejenigen Unternehmen, die sich auf diese Änderungsbekanntmachung um eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben, nehmen an einem Teilnahmewettbewerb teil, in dessen Rahmen Bewerber ermittelt werden, die zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden. ======================================= Zielsetzung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (nachstehend: „Konzessionsgeber“) im Projektgebiet MSE32_04 zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabitbreitbandnetzes (Gigabitnetz), um eine flächendeckende Versorgung zu erreichen. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gigabitförderrichtlinie – GigabitFöRL M-V)“ beantragt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.

Fonte ufficiale

Fonte: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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