a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Bad Muskau; Straße, Hausnummer: Berliner Str. 47; Postleitzahl: 02953; Ort: Bad Muskau; Land: DE; Telefon: +49 3577156013; Fax: +49 3577160331; E-Mail: reckzeh@badmuskau.eu
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden.
d) Art des Auftrages: Bauleistung
e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Bad Muskau - OT Berg; Straße, Hausnummer: August-Bebel-Str. 12-14a; Postleitzahl: 02953; Ort: Bad Muskau; Land: DE
f) Art und Umfang der Leistung: Vorhandene Situation
Der Konsumteich befindet sich im Stadtteil Berg von Bad Muskau. Es handelt sich um eine von
Einfamilienhäusern geprägte Gegend. Der Konsumteich ist von der August-Bebel-Straße über eine
asphaltierte Anliegerstraße erschlossen. Der Bereich am Konsumteich ist vollkommen eingewachsen.
Eine Wasserfläche ist erkennbar. Schilfbestände deuten auf ein allgemein feuchtes Gebiet hin.
Baubeschreibung
Der Konsumteich soll wieder freigelegt und entschlammt werden. Die Sohle des Teiches wird so modelliert,
dass verschiedene Einstaustufen bei Wasserstandsschwankungen entstehen, so dass am tiefsten Punkt
ständig Wasser vorhanden bleibt. Der Teich ist ein eingetragenes Biotop. Die Uferbereiche erhalten eine
regional und lokal typische Bepflanzung. Baumfäll- und Baumpflegemaßnahmen erfolgten breits im Herbst
2025. Die Arbeiten müssen im Ramen von Bauberatungen miteinander abgestimmt werden.
Zur Erlebbarkeit der wertvollen Landschaft werden kleine Aufenthaltsbereiche am Teich geschaffen, um die
Grünfläche zukünftig für die Naherholung zu nutzen. Um den Teich wird ein unbefestigter Weg angelegt.
Entlang des Weges sind 2 Aufenthaltsplätze z.T. mit Picknicktischen eingeplant.
Am Fußpunkt des Jungfernbergs wird eine Kastenrinne eingesetzt, die das Hangwasser auffängt und in eine
ebenfalls neu angelegte Mulde südlich der August-Bebel-Straße ableitet. Die Mulde ist so modelliert, dass
Regenereignisse bis zum maximalen Anstau zurückgehalten und bei Starkregenereignissen über das
bestehende Leitungsnetz in den Konsumteich abgeleitet werden. Der Bestandsstraßenablauf wird hierfür in
einen Notüberlauf umgebaut.
1. ANGABEN ZUR BAUSTELLE:
Dem Bieter wird empfohlen, vor Angebotsabgabe die örtlichen Verhältnisse einzusehen. Das Anfahren zur
Baustelle ist über öffentliche Straßen mit der Beschränkung von 16to möglich. Ausnahmegenehmigungen
muss sich der AN eigenverantwortlich beschaffen.
1.1 Lage der Baustelle:
Die Baustelle befindet sich in 02953 Bad Muskau. Die Maßnahme wird überwiegend auf dem Flurstück 198/4
durchgeführt, tangiert aber auch das Flurstück 99/5 in Höhe der August-Bebel-Straße 12. Die Zufahrt zum
Konsumteich befindet sich zwischen den Häusern August-Bebel-Straße 12 und 14A. Eine weitere Fläche
befindet sich etwa 50m entfernt im Kreuzungsbereich August-Bebel-Straße, Am Jungfernberg und
Schillerstraße. Sie befindet sich in den Flurstücken 99/5 und 203/1 in Höhe der August-Bebel-Straße 16.
1.2 Beschaffenheit des Baufeldes:
Das Baufeld ist stark überwachsen. Vor der Beräumung hat die Sicherung und Umsiedlung der Flora und
Fauna zu erfolgen. In den Abbruchplänen ist ersichtlich, welche Materialien geborgen, abgebrochen bzw. im
Bestand zu erhalten sind.
Vor allem innerhalb des Teiches muss die Baustraße zum Schutz der Bodenfunktionen, ausschließlich in
Vor-Kopf-Bauweise hergestellt werden. Der ausgeschriebene Bauzaun sowie Verkehrssicherungseinrichtungen
sind rechtzeitig entlang des Baufeldes aufzustellen.
Zum Schutz der Bestandsbäume sind die Schutzbereiche von Befahrung und Lagerung frei zu halten. Die
Flächen im Kronenbereich der zu erhaltenden Bäume sind nur zu befahren, wenn keine alternative Route
besteht. Vor der Befahrung sind druckverteilende Maßnahmen auszuführen und dürfen erst nach Herstellung
des Wurzel- und des Stammschutzes befahren und zu Lagerzwecken genutzt werden. Die entsprechende
Fachnorm (DIN 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen) ist zu beachten. Insbesondere sind Maßnahmen zum Schutz von Stamm und Wurzelraum
zu treffen. Im Wurzelbereich der zu erhaltenden Bäumen ist der Aushub ausschließlich in Handarbeit auszuführen,
Geräteeinsatz ist nicht zulässig.
Zum Schutz des Teiches ist der Eintrag von Fremdmaterial (Mineralgemisch) während der Bauzeit auf ein
Mindestmaß zu reduzieren. Der Boden ist vor Verdichtung, Stoffeinträgen, Vernässung und Erosion zu
schützen. Die natürlichen Funktionen des Bodens als Lebensgrundlage und Lebensraum von Flora und
Fauna sowie als Bestandteil des Naturhaushaltes sind zu erhalten. Bei jeder Fläche mit natürlichem Boden,
die durch den Baubetrieb in Anspruch genommen wird, ist zuvor der Oberboden und der Unterboden
entsprechend der Nutzung zu entfernen und zwischenzulagern. Die Basisfläche ist anschließend mit einer
Sauberkeitsschicht oder Vliesauflage zu schützen. Die Baustraßen und Lagerflächen sind auf das
Mindestmaß zu begrenzen, bereits befestigte Flächen sind für die Nutzung zu bevorzugen. Entstehen
während der Bauzeit Schäden in der Bodenmatrix, sind diese nach Beendigung der Maßnahme wieder zu
beseitigen. Es gilt die entsprechende Fachnorm DIN 19639 - Bodenschutz bei Planung und Durchführung
von Bauvorhaben.
1.3 Zufahrtsmöglichkeit:
Die Zufahrt zum Baufeld erfolgt vorrangig von der bestehenden Zufahrt aus. Die Zufahrt ist ca. 6m breit und
verengt sich nach ca. 20m auf etwa 4,5m. Die Zufahrt ist nur über öffentliche Gemeindestraßen mit 16to
zulässigem Gesamtgewicht möglich. Die Beschaffung von Ausnahmegenehmigungen zur Nutzung der
Straßen ist Sache des AN.
1.4 Lagerflächen / freizuhaltende Flächen:
Lagerflächen stehen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur bedingt zur Verfügung und sind mit dem AG
abzustimmen. Die Lagerflächen, Arbeitsabläufe und Technologien sind vom AN so zu planen und ggf.
anzupassen, dass sich der AN nicht selbst behindert. Lagerflächen innerhalb des Baufelds stehen nur
begrenzt zur Verfügung und müssen durch den AN unterhalten werden.
Es sind zwei Lagerplätze außerhalb des Baufeldes vorhanden (Siehe BE-Plan), die in Abstimmung mit dem
AG/BÜ genutzt werden können. Die Sicherung der genutzten Lagerflächen obliegt dem AN.
- Lagerfläche für Teichschlamm, Fläche ca. 1400 m², Entfernung ca. 3,0 km zur Baustelle
Die Zufahrten müssen in den Urzustand zurückversetzt werden.
- Lagerfläche Jungfernberg, Fläche ca. 230m², Entfernung ca. 75m zur Baustelle (nicht für Teichschlamm).
Die Lagerfläche Jungfernberg müssen in den Urzustand zurückversetzt werden.
Die unnötige Verdichtung des Bodens durch Lagerflächen ist zu vermeiden und wird durch entsprechende
Vorkehrungen durch den AN umgesetzt (s. Punkt 1.2).
1.5 Anschlüsse Wasser / Abwasser / Energie:
Strom und Wasser werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt. Entnahmestellen sind vom AN
selbst zu erkunden. Die Entnahme von Wasser und Strom ist mit dem zuständigen
Versorgungsunternehmen abzustimmen. Anteilige Kosten sind vom AN in die Einheitspreise einzuberechnen.
In die Gewässer dürfen keine Abwässer gleich welcher Art eingeleitet werden.
1.6 Besondere Erschwernisse:
Medien:
Siehe Leitungsplan. Es sind Leitungen im Baufeld und Schächte vorhanden. Vor Bauausführung / Grabungen
sind die aktuellen Leitungspläne bei den Versorgern anzufragen und dem AG/BÜ als Kopie zur Verfügung zu
stellen. Die Schächte sind mit geeigneten Maßnahmen zu schützen.
Boden:
Der Boden ist z.T. stark durchnässt und durchwurzelt. Die Arbeiten im Bereich der Wurzeln der
verbleibenden Bäume dürfen nicht so erfolgen, dass die Vitalität und die Statik der Bäume gefährdet wird.
Naturschutz:
Für den Erhalt der Natur im Planungsgebiet sind Vermeidungsmaßnahmen zu beachten. Zum Schutz
europäischer Vogelarten hat die geplante Rodung der Gehölze im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und
dem 28. Februar zu erfolgen. Die Fällungen sollten vorzugsweise im Oktober stattfinden, falls die Bäume für
Fledermäuse geeignete Höhlungen aufweisen. Ab November beginnen die Fledermäuse nach der Suche
eines Winterquartiers.
Da im Teich mit einer erhöhten Anzahl an Amphibien zu rechnen ist, muss der Bauablauf im Vorfeld geplant
und mit der Naturschutzbehörde abgestimmt werden.
Die UNB des Landkreises Görlitz stimmt einer Wasserabsenkung/Wasserhaltung am Konsumteich Bad
Muskau ab dem 03. August 2026 zu, damit restliche Jungamphibien die Möglichkeit haben, sich bis
Baubeginn und in Ruhe während der Trocknung zurückzuziehen. In dieser Zeit wird neu abgeschätzt, je nach
Witterungsverhältnissen usw., ob eine Ausnahmegenehmigung noch nötig ist. Dies bedeutet, das ab dem 03.
August der Teich trockengelegt werden darf, wenn die Reproduktion der vorhanden Amphibien
abgeschlossen ist (Erdkröte – Ende Juli, Teichmolch – Ende August). Nach Verlassen des Teiches wandern
die Amphibien bis Ende Oktober/Mitte November in die umliegenden Waldgebiete zur Winterruhe, daher ist
der Eingriff in die Landhabitate bis zu diesem Zeitraum zu reduzieren und von Hindernissen frei zu halten.
Das Absammeln erfolgt Bauseits durch ein gesondert beauftragtes Büro (ÜBB). Die Arbeiten sind mit dem
Ansprechpartner der ÜBB abzustimmen.
Die Maßnahme muss bis zum 30.11.26 auf Grund von Fördermittelvorgaben fertiggestellt und abgerechnet
werden.
Sollte wieder erwarten die Maßnahme nicht bis 30.11.2026 fertiggestellt sind sind folgende Punkte zu
berücksichtigen:
Die Zeit für eine natürliche Wiederbefüllung des Teiches durch Niederschlags- oder Grundwasser muss
ebenfalls berücksichtigt werden.
Die geplante Vertiefung im Teich sollte mindestens mit Wasser gefüllt sein, es sind außerdem Unterschlüpfe
und Strukturen für die Laichablage vorzusehen. Falls die Pflanzungen noch nicht erfolgt sind, könnten Teile
der gelagerten Schilfwurzeln oder Wurzelstubben eingebracht werden. Der Weg zum Gewässer muss für die
Amphibien frei passierbar sein. Sind die Außenanlagen bis März noch nicht vollständig fertig gestellt, sollte
zumindest ein Teil der Freianlagen für die Amphibienwanderung durchgängig sein. Die noch tätigen
Baufelder sind durch einen temporären Amphibienschutzzaun vor unkontrollierter Wanderung zu schützen.
Der Zaun sollte die Tiere in den frei begehbaren Bereich des Baufeldes bis zum Gewässer leiten und ist
während der Bauzeit auf Schäden oder Löcher zu überprüfen und instand zu halten.
Bioschmierstoffe:
Es sind ausschließlich biologisch schnell abbaubare Hydraulik- und Schmieröle zu verwenden, die den
Kriterien des Blauen Engels entsprechen. (Siehe Denkmalschutzrechnliche Genehmigung Hinweis Nr. 22)
Für Motorsägen ist ausschließlich Bio-Sägekettenhaftöl auf Pflanzenölbasis zu verwenden.
Als Schalmittel (Betonbau) sind biologisch abbaubare Trennmittel (Bioschalöle) einzusetzen, um eine
Grundwassergefährdung auszuschließen.
Archäologie:
Bei auftretenden archäologisch bedeutsamen Bodenfunden ist die Fundstelle bis zu vier Tage nach Anzeige
des Befundes im unveränderten Zustand zu sichern, bis eine wissenschaftliche Untersuchung erfolgt.
2. ANGABEN ZUR BAUMASSNAHME:
2.1 Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme:
Folgende Ziele sollen mit der Realisierung der Maßnahme erreicht werden:
- Erhalt und schonender Umgang mit der vorhandenen Flora und Fauna
- Entschlammung eutrophiertes Gewässer
- Abkopplung Regenwasser vom System und naturnahe Lösung durch Einleitung in Teich
Naturnahe Gewässergestaltung
- Teichentschlammung und Schaffung Pufferzone in Gewässer
- Strukturanreicherung durch Totholz und Wurzelstubben, Bepflanzung mit Schilf
- Uferbepflanzung mit standortgerechten Gehölzen, Zulassen von Sukzession, Schaffung von Lebensräumen
- Teich mit variierender Tiefe zur Anlage kleinteiliger Lebensräume für eine hohe Biodiversität
- Flache und steilere Böschungen für unterschiedliche Habitatansprüche semiaquatischer Lebewesen
- Pflanzung standortgerechter Gehölze aus Sämlingen, mit Arten aus dem Leitbild
"Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald im Komplex mit Großseggen-Erlen-Bruchwald" (Schwarzerle,
Stieleiche)
Erlebbarkeit
Anlage des gewässerbegleitenden Gehweges zur Erholung und Beobachtung des Biotopteiches,
sowie zur Gewässerpflege
2.2 Angaben zur Ausführung:
Baustelleneinrichtung:
Die Baustraße ist nach Abstimmung mit dem AG/BÜ herzustellen. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die
Baustraße vollständig zurückgebaut und die Wege innerhalb des Plangebietes wieder freigegeben. Die
bestehenden Wege sind weitestgehend als temporäre Baustraße zu verwenden. Der Bestand ist durch
geeignetes Material zu schützen. Bei auftretenden Schäden am Bestand ist der Ausgangszustand durch den
AN wieder herzustellen. Bei temporären Baustraßen ist der Bodenschutz zu beachten und die Baustraße
entsprechend herzustellen (s. 1.2 bis 1.3). Lagerflächen hat der AN bei Bedarf selbst zu erkunden. Die
Anwohner sind vor unnötigen Baulärm und -staub zu schützen.
Baumschutz:
Die ausgeschriebenen Maßnahmen zum Schutz der Bestandsbäume sind zwingend einzuhalten. Der Boden
im Wurzelbereich ist vor Verdichtung zu schützen. Bei notwendigen Aufgrabungen sind die Wurzeln zurück
zu schneiden, entsprechend zu behandeln und vor Frost oder Austrocknung zu schützen. Die Krone ist bei
Bedarf fachgerecht zurück zu schneiden, um Schäden durch Baufahrzeuge zu vermeiden. Die Angaben der
BÜ sind zu beachten.
Abbrucharbeiten, Vorarbeiten:
Zur Baufeldfreimachung ist die gesamte beanspruchte Fläche zu mähen und die Vegetationsnarbe
abzuschälen. Bereits versiegelte Wege sind für den Baustellenbetrieb zu bevorzugen. Für die Benutzung der
öffentlichen Wege und Straßen ist eine verkehrsrechtliche Genehmigung durch den AN einzuholen.
Sämtliche Verkehrsflächen sind ständig von Verunreinigungen freizuhalten.
Herstellung Teichprofil:
Für die Entschlammung des Teiches ist dieser zuvor leer zu pumpen um die Arbeiten zu ermöglichen und die
Randbereiche für die Abfuhr abtrocknen zu lassen. Für die Zugänglichkeit mit Baumaschinen ist eine
Baustraße in den Teich herzustellen. Der Teichschlamm wird bis zu 1 m tief abgetragen und seitlich
zwischengelagert. Die Lagerung des Schlammes muss so erfolgen, dass überschüssiges Wasser abfließen
kann bis das Material für den Transport geeignet ist. Eine Fläche für die Trocknung ist im Vorfeld
auszuwählen. Vorzugsweise ist der Schlamm im ersten Schritt innerhalb des Teichbettes für die Trocknung
zu lagern. Mit zunehmender Trockenheit kann der Schlamm an anderer Stelle gelagert werden, wo auch die
Beladung des LKWs erfolgt. Um nach Abtrag des Schlammes das geplante Sohlniveau wieder zu erreichen,
wird nach Abdichtung der Teichsohle sandig-lehmiges Material eingebracht. Der einzubauende Boden
stammt entweder aus dem Aushub innerhalb der Baustelle (Zuordnung Z0) oder wird zusätzlich angeliefert.
Die Teichsohle wird um Habitatstrukturen, wie Totholzhaufen und Wurzelstubben, ergänzt. Diese werden mit
Pfählen fixiert. Die Oberkante der Totholzelemente sollte zum Schutz vor Auftrieb maximal direkt unterhalb
der Wasseroberfläche liegen.
Bei Elementen, die aus dem Wasser ragen, werden zusätzliche Rastmöglichkeiten für Insekten oder Vögel
geschaffen. Es ist vorrangig das Schnittgut der Bäume zu Verwenden. Es ist in Abstimmung mit der BÜ zu
prüfen, ob die vorhandenen Wurzelstubben für einen Einbau am Gewässer geeignet sind. Dabei ist sicher zu
stellen, dass es je nach Baumart nach dem Einbau nicht zum erneuten Austreiben kommt (ausreichendes
abgetrocknet).
Sicherungsbauweisen:
Unmittelbar im Anschluss an die Erdarbeiten sind die Böschungen mit den dargestellten Maßnahmen zu
sichern. Des Weiteren erfolgt der Einbau von Kokosgewebe zur Böschungssicherung entlang nahezu aller
neu hergestellten Böschungen, da erhöhte Erosionsgefahr durch das anstehende Material besteht. Zur
Strukturierung der Sohle werden Kiesdepots angelegt. Für sämtliche für den Gewässerausbau verwendeten
Materialien hat der AN dem AG den jeweiligen Eignungsnachweis zu übergeben.
Entsorgung:
Siehe geotechnischer Bericht 1.4
2.3 Revisionspläne/Dokumentation:
Zu Beginn und nach Beendigung der Arbeiten sind Höhenaufmaße zu erstellen. Das Baufeld ist in ein 5 m
Raster zu gliedern. Kanten, Materialgrenzen, Einbauten und dgl. sind gesondert zu erfassen. Die
Vermessungspläne sind im *.dwg oder *.dxf Format dem AG / Bauüberwachung zu übergeben. Die
Beschaffung von Vermessungsfestpunkten ist Sache des AN und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Vor Beginn der Arbeiten ist der Bestand mit Fotos zu dokumentieren. Eine Gesamtdokumentation ist dem
AG vor der Abnahme zur Verfügung zu stellen.
g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert
h) Aufteilung in mehrere Lose: nein
i) Ausführungsfristen: Beginn: 10.07.2026, Ende: 30.11.2026
j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind.
k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote durch einen Bieter ist gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4 VOB/A nicht zugelassen. Jeder Bieter darf lediglich ein Hauptangebot einreichen. Dies dient der Sicherstellung einer transparenten und manipulationsfreien Wertung sowie der direkten Vergleichbarkeit der Angebote auf Basis der vorgegebenen Leistungsbeschreibung. Mehrere Hauptangebote eines Bieters führen zum Ausschluss aller Angebote dieses Bieters. Jedem Bieter steht die Möglichkeit zur Abgabe eines Nebenangebotes offen, in dem er eine andere Ausführung bzw. eine abweichende technische Lösung vorschlagen kann.
l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3346690/zustellweg-auswaehlen.
m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt
n) entfällt
o) Frist für den Eingang der Angebote: 13.04.2026, 13:00 Uhr; Bindefrist: 26.06.2026
p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben.
q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch
r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt.
s) Eröffnungstermin: Datum: 13.04.2026, 13:05 Uhr; Ort: Bad Muskau; eVergabe; Personen, die anwesend sein dürfen: Ulrike Zänker, Cyril Kufner, Jonas Blankenburg, Thomas Krahl, Dirk Eidtner, Christine Huschto, Daniel Reckzeh
t) Sicherheiten: - Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung gem. §17 VOB/B in Höhe von 5% der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge), soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt
- Sicherheitsleistung für Mängelansprüche mit 3% der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Es gilt die VOB/B.
v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: nicht angegeben
w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Nachweise gem. Formblatt 216:
- PQ-Nummer
- Referenznachweise gem. FB 124
- Erklärung zur Zahl der Arbeitsplätze
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerkerrolle
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Nachweise gem. 216-Beiblatt:
Technik:
A1:
a) Nachweis/Zertifikat der Wasserbautauglichkeit/Öldichtheit sowie
b) einen Nachweis der Verwendung biologisch schnell abbaubarer Hydraulik- und Schmieröle, die den Kriterien des Blauen Engels entsprechen
bei allen im und am Wasser zum Einsatz kommenden Fahrzeugen und Geräten gemäß Hinweis 22 der Unteren Wasserbehörde des Landkreis Görlitz vom 02.09.2025
Qualifikation:
A2: Nachweis über die ordnungsgemäße Ausbildung am Bagger (Baugeräteführer) von zwei für diesen Auftrag zum Einsatz kommenden Baggerführern.
Referenzen:
A3: Nachweis über mind. drei Teichsanierungen inkl. Entschlammung mit mind. 1000m² Wasserfläche innerhalb der letzten 5 Jahre
Hinweise:
Bei den unter A1-A3 geforderten speziellen Nachweisen handelt es sich um Mindestkriterien, die zwingend erfüllt
werden müssen. Andernfalls muss das Angebot von der Vergabe ausgeschlossen werden.
x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen; Bereich/Abteilung: Abteilung 3, Referat 39; Straße, Hausnummer: Stauffenbergallee 2; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: DE
Wasserbau,Landschaftsbau/ Außenanlagen,Grünflächenpflege/ Grasmahd