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Wohnungsverwaltung von Immobilien der Stadt Kranichfeld

Offen Auftragsbekanntmachung Noch 22 Tage Speichern

Beschreibung

Die Stadt Kranichfeld beabsichtigt, die bisher über einen Eigenbetrieb verwalteten Wohn- und Gewerbeimmobilien in den städtischen Haushalt zurückzuführen. Zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung und Verwaltung des Immobilienbestandes soll ein externer Geschäftsbesorger gemäß § 675 des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beauftragt werden. Der Geschäftsbesorger übernimmt im Auftrag der Stadt die kaufmännische, organisatorische sowie teilweise technische Betreuung des kommunalen Immobilienbestandes.

Amtliche Quelle

Quelle: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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