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Transparenzbekanntmachung: Sohlkrautung Lober-Leine-Kanal in 2026 und 2027

Offen Auftragsbekanntmachung Keine Frist veröffentlicht Speichern

Beschreibung

1. Allgemeine Informationen: Titel: Transparenzbekanntmachung: Sohlkrautung Lober-Leine-Kanal in 2026 und 2027; Vergabenummer: 10/2026/60; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: nein 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue / Mulde / Untere Weiße Elster; Straße, Hausnummer: Gartenstraße 34; PLZ: 04571; Ort: Rötha; Land: Deutschland; Telefon: +49 34206-588-0; Fax: +49 34206-588-666; E-Mail: betrieb.emuwe@ltv.sachsen.de; Internet-Adresse: https://www.talsperren-sachsen.de 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb - VOB/A 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: In dem Gewässer Lober-Leine-Kanal wird auf dem gesamten sächsischen Abschnitt eine Sohlkrautung sowie die Entnahme und Entsorgung des Sohlkrautes durchgeführt. Der Gewässerrandstreifen kann und darf nicht befahren werden. Dadurch ist die Krautung mittels Krautschneideboot zwingende Voraussetzung! 5. Ausführungsorte: 1. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Stadt Delitzsch; PLZ: 04509; Ort: Delitzsch; Land: Deutschland; 2. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Löbnitz; PLZ: 04509; Ort: Löbnitz; Land: Deutschland 6. Art und Umfang der Leistung: CPV-Code: 45246400; Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: Sohlkrautung Lober-Leine-Kanal 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: 01.09.2026 - 15.11.2026 und 01.09.2027 - 15.11.2027 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Der Teilnehmerkreis steht bereits fest. Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 07.08.2026 9. Dokumente: - Hochwasserschutz/ Deiche,Grünflächenpflege/ Grasmahd

Amtliche Quelle

Quelle: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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