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Rahmenvertrag für die Bereitstellung von Blut für die artifizielle Fütterung blutsaugender Arthropoden

Geschlossen Auftragsbekanntmachung Speichern

Beschreibung

Im FG IV 1.4 werden Wirksamkeitsprüfungen von Mitteln und Verfahren im Rahmen des § 18 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durchgeführt. Zu diesem Zweck werden die Zielorga-nismen in Massenzuchten gehalten. Für die Zucht einiger Zielorganismen (blutsaugende Arthropoden, z.B. Flöhe, Stechmücken und Bettwanzen) ist die artifizielle Fütterung mit Tierblut (Rinder- und Kaninchenblut, optional bei Bedarf auch Schweine- oder Schafblut) notwendig. Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die wöchentliche Anlie-ferung von Tierblut unterschiedlicher Arten (u.a. Rind, Kaninchen, ggf. Schaf oder Schwein) zu den o.g. Zwecke in geeigneter Qualität. Teil der Leistung ist die qualitätserhaltende Anlieferung der beauftragten Blutprodukte.

Amtliche Quelle

Quelle: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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