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Kampfmittelkonzept Seitenkanal Wieblingen

Offen Auftragsbekanntmachung Keine Frist veröffentlicht Speichern

Beschreibung

Es ist ein technisches Konzept gemäß der Baufachlichen Richtlinie Kampfmittelräumung (BFR KMR) (Phase B) zu erstellen, um die Kampfmittelfreiheit für die Standsicherheitsmaßnahmen am Seitenkanal Wieblingen herzustellen. . Die Maßnahme liegt in folgenden Bereichen in Kampfmittelverdachtsflächen: - Neckar-km 18,700 bis 19,070 (linkes Ufer); ca. 3.700 m² - Neckar-km 20,080-20,225 (linkes Ufer); ca. 3.200 m² - Neckar-km 20,400 bis 20,680 (linkes Ufer); ca. 11.000 m² - Neckar-km 21,080 bis 21,100 (linkes Ufer; ca. 300 m² - Neckar-km 21,300 bis 21,400 (linkes Ufer); ca. 2.000 m² - Neckar-km 18,480 bis 18,950 (rechtes Ufer); ca. 2.800 m² . Die aufgezählten Flächen mit einer Gesamtfläche von ca. 23.000 m² werden im Nachfolgenden als Eingriffsflächen bezeichnet, welche zum Teil stark bewachsen sind. Alle vorgenannten Eingriffsflächen sollen in einem Gesamtkonzept betrachtet werden. Grundlage für die Bearbeitung ist die historisch-genetische Rekonstruktion, die im Februar 2010 erstellt wurde. Der Bereich des Seitenkanal Wieblingen wurde zum Teil im Jahr 2021 neu bewertet. . Im Zuge des Auftrags müssen folgende Leistungen erbracht werden: - Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung der Kampfmittelbelastung gemäß DGUV 201-027 auf Grundlage der historisch-genetischen Rekonstruktion (2010) und der Neubewertung (2021) - Aufstellung eines Konzeptes zur Herstellung der Kampfmittelfreiheit inkl. Räumungskonzept anhand der Planungsunterlagen für die Dammsanierung am Seitenkanal Wieblingen und der historisch-genetischen Rekonstruktion. - Erstellen eines Arbeits- und Sicherheitsplans (A+S-Plans) gemäß der DGUV 201-027 - Abstimmung des erarbeiteten Konzepts mit der zuständigen Behörde (Kampfmittelbeseitigungsdienst im RP Stuttgart) sowie mit dem AG und anschließende Überarbeitung - Erstellung von Kostenschätzung, Leistungsverzeichnis, und Baubeschreibung gemäß VV-WSV 2102, Teil 1, i.V. mit der VOB/A, Abschnitt 1, jeweils aktueller Stand, zur Kampfmittelsondierung anhand der oben genannten Unterlagen - Mitwirkung bei der Beantwortung vergabebezogener Bieterfragen . Es gilt das Selbstausführungsgebot gem. § 26 (6) UVgO für alle zu erbringenden Leistungen

Amtliche Quelle

Quelle: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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