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Heinrich-Schütz-Haus, Sanierung Hintergebäude und Errichtung Erweiterungsbau - Los 43.1 Blitzschutz

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Beschreibung

Die bestehende Blitzschutzanlage ist entsprechend den baulichen Änderungen fachgerecht zu erweitern und an die neu errichteten Gebäudeteile anzupassen. Bei der Ausführung sind die besonderen Anforderungen des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Sichtbare Anlagenteile sind möglichst unauffällig und unter Verwendung geeigneter Befestigungs- und Leitungsführungssysteme auszuführen. Für den Erweiterungsbau sowie das Hinterhaus ist eine vollständige äußere Blitzschutzanlage einschließlich Fangeinrichtungen, Ableitungen, Erdungsanlage, Potentialausgleich sowie aller erforderlichen Verbindungs- und Befestigungselemente zu liefern und betriebsfertig zu montieren.

Amtliche Quelle

Quelle: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice)

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