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Heinrich-Schütz-Haus, Sanierung Hintergebäude und Errichtung eines Erweiterungsbaus - Los 3.1 Spezialtiefbau

Geschlossen Auftragsbekanntmachung Speichern

Beschreibung

Da das Heinrich-Schütz-Haus unter Denkmalschutz steht, ist vom Auftragnehmer (AN) sicherzustellen, dass sämtliche vorhandenen Fassaden, Mauern sowie sonstige Oberflächen während der Ausführung seiner Arbeiten nicht beschädigt werden. Unabhängig davon ist vom AN jederzeit besondere Sorgfalt und Rücksichtnahme walten zu lassen. Sofern der AN den öffentlichen Straßenraum nutzt, ist vor Beginn der jeweiligen Maßnahmen eine Beweissicherung durchzuführen.

Amtliche Quelle

Quelle: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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