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FE 15.0741/2026/ARB - Rückbau von Brücken durch Sprengabbruch

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Beschreibung

Im Zuge der fortschreitenden Modernisierung der Brücken im Netz der Bundesfernstraßen ist der Ersatzneubau bestehender Bauwerke in vielen Fällen unumgänglich. Vor dem Neubau steht regelmäßig der Rückbau des vorhandenen Brückenbauwerks, der je nach Bauwerksart, Lage und Randbedingungen erhebliche technische, organisatorische und sicherheitsrelevante Herausforderungen mit sich bringt. Das Rückbauverfahren „Sprengen“ nimmt innerhalb der möglichen Verfahren eine Sonderstellung ein. Es wird vor allem bei großen Brückenbauwerken angewendet, wenn andere Rückbauverfahren aus technischen, wirtschaftlichen oder zeitlichen Gründen ausscheiden. Obwohl die eigentliche Sprengung nur wenige Sekunden dauert, erfordert das Verfahren eine außerordentlich hohe Planungs-, Genehmigungs- und Kontrolltiefe. Insbesondere die planerische Vorbereitung, die Berücksichtigung von Sicherheits- und Umweltschutzaspekten sowie die Abstimmung mit zahlreichen Beteiligten stellen hohe Anforderungen an alle Projektbeteiligten. Bislang fehlt für das Verfahren „Sprengen“ jedoch ein eigenständiger, praxisnaher Leitfaden, der: - die vorhandenen Erfahrungen bündelt, - und ein einheitliches Vorgehen für Planung, Nachweisführung, Ausschreibung und Ausführung ermöglicht. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, für das Rückbauverfahren „Sprengen von Brücken“ eine einheitliche, nachvollziehbare und praxisorientierte Handlungsgrundlage bereitzustellen. Der Leitfaden soll die bestehenden Erfahrungen aus der Praxis systematisch bündeln und mit den aktuellen Vorschriften in Einklang bringen. Der Leitfaden soll dazu dienen, - einen Überblick über die relevanten Sprengtechniken zu geben, - die Machbarkeit anhand der technischen, rechtlichen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen abzuschätzen, - die Planung, Genehmigung, ggfls. erforderliche statisch konstruktive Nachweisführung, Ausschreibung und Ausführung von Sprengrückbauten strukturiert zu unterstützen, - Unsicherheiten bei der Anwendung des Verfahrens zu reduzieren

Amtliche Quelle

Quelle: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice)

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