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Fachliche Grundlagen einer Nationalen Liste invasiver Arten

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Beschreibung

Invasive gebietsfremde Arten zählen neben Klimawandel, Landnutzungsänderungen, Umweltverschmutzung und Übernutzung zu den fünf Hauptbedrohungen für die biologische Vielfalt. Invasive gebietsfremde Arten gefährden die Biodiversität auf unterschiedliche Weise, z. B. durch Prädation und Herbivorie, interspezifische Konkurrenz, Hybridisierung und können zu Veränderungen der Ökosystemfunktionen führen. Darüber hinaus führen invasive gebietsfremde Arten häufig zu einer Homogenisierung der Artgemeinschaften, d. h. Artgemeinschaften, in denen invasive gebietsfremde Arten vorkommen, sind weltweit ähnlich. Im geplanten Vorhaben sollen die fachlichen Grundlagen einer Rechtsverordnung gemäß § 54 Abs. 4 und Abs. 4a BNatSchG für eine Nationale Liste für Deutschland zur Ergänzung der Unionsliste erarbeitet und dargestellt werden. Insbesondere soll ein fachliches Konzept erarbeitet werden, um beurteilen zu können, welche Arten nach § 54 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BNatSchG in die Nationale Liste aufzunehmen und welche der oben genannten Beschränkungen bzw. Maßnahmen nach § 54 Abs. 4 S. 1 BNatSchG in Verbindung mit der EU-Verordnung für die jeweiligen Arten erforderlich sind. Weitere notwendige Abstimmungen mit den Ressorts und ggf. mit weiteren Akteuren sind in einem Folgeprozess nach der Erstellung dieser fachlichen Grundlage vorgesehen.

Amtliche Quelle

Quelle: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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