Beschreibung
Die Gemeinde Glashütten beabsichtigt die Anmietung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zur kontinuierlichen Überwachung des fließenden Verkehrs ab dem 01. September 2026 für eine Laufzeit von 48 Monaten.
Amtliche Quelle
Quelle: TED — Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Zur amtlichen Bekanntmachung