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Deutschland – Steuerberatung – Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung - Los 2: Steuerberatung

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Beschreibung

Im Jahr 2026 wurde aufgrund der Einführung neuer Personalabrechnungssysteme (Software) eine Überprüfung auch der steuerlichen Einordnung und Abrechnung von Tarifverträgen, insbesondere im Ausland notwendig. Angesichts der komplexen Detaillage der Manteltarifverträge der FES, insbesondere Ausland, ist hier kurzfristig ein erheblicher Aufwand zur lohnsteuerlichen Beurteilung von Einzelfällen und Eingruppierungsanteilen notwendig geworden, um diese auch softwareseitig richtig dazustellen. Die Arbeiten sind Teil des Gesamtprozesses der Erneuerung der Finanzbuchhaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) auch international.Die Änderung beträgt 45 % des ursprünglichen Auftragswertes und liegt damit unter der 50-%-Grenze. Nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB darf der Preis in den Fällen Nr. 2 und Nr. 3 um nicht mehr als 50 % des ursprünglichen Auftragswertes erhöht werden. Änderungen nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB sind nach § 132 Abs. 5 GWB bekanntzumachen.

Amtliche Quelle

Quelle: TED — Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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