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Deutschland – Software-Wartung und -Reparatur – Rahmenvereinbarung Plan.R (Wartung, Support, Lizenzen)

Vergeben Vergabebekanntmachung Keine Frist veröffentlicht Speichern

Beschreibung

Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) hat eine Rahmenvereinbarung über Wartung, Support, Lizenzen und weitere optionale Leistungensowie Weiterentwicklung, Konfiguration und Beratung zum Redaktionssystem/Themenplanung PlanR abgeschlossen. Das Vergabeverfahren wird vom WDR als sogenannter Lead-Buyer durchgeführt, bei dem auch die Vergabestelle angesiedelt ist. An dieser Rahmenvereinbarung sind die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - Bayerischer Rundfunk - Deutsche Welle - Deutschlandradio - Mitteldeutscher Rundfunk - Norddeutscher Rundfunk - Radio Bremen/Bremedia Produktion GmbH - Rundfunk Berlin-Brandenburg - Saarländischer Rundfunk - Westdeutscher Rundfunk Köln sowie Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen einer, mehrerer oder aller benannten Rundfunkanstalten beteiligt. Ziel war es, mit dem Bieter eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 48 Monaten abzuschließen, über die die benannten Rundfunkanstalten berechtigt sind, über Einzelabrufe ihren Bedarf zu decken. Der WDR informierte die beteiligten Rundfunkanstalten über alle vertraglichen Regelungen und gab das Angebot des Auftragnehmers allen Bezugsberechtigten zur Kenntnis. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung. Die v.g. Bezugsberechtigten sind zur Beauftragung des Auftragnehmers nicht verpflichtet. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass noch nicht alle o.g. Bezugsberechtigten die Themenplanung PlanR bereits einsetzen und auch nicht absehbar ist, zu welchem Zeitpunkt dies der Fall sein wird. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass Wartungs- und Supportkosten ab Bereitstellung der produktiven PlanR-Umgebung beziehungsweise ab dem im jeweiligen Einzelabruf vereinbarten Beginn der Wartungs- und Supportleistungen entstehen. Die Bereitstellung gilt als erfolgt, sobald Convit dem jeweiligen Bezugsberechtigten den Zugang zum produktiven System ermöglicht und die vereinbarten Wartungs- und Supportprozesse eingerichtet hat. Auf den tatsächlichen Umfang oder Zeitpunkt der Nutzung durch den jeweiligen Bezugsberechtigten kommt es hierfür nicht an.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

Zur amtlichen Bekanntmachung

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