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Deutschland – Schulbücher – Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern und Arbeitsheften für Schulen der Hansestadt Stralsund für das Schuljahr 2026/2027

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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die Hansestadt Stralsund schreibt die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern und Arbeitsheften für ihre Schulen aus. Die Beschaffung gilt für das Schuljahr 2026/2027 und umfasst 16 Schulen mit 18 Verwendungsstellen im Stadtgebiet. Die gelieferten Bücher werden Eigentum der Stadt, zumindest bis zum Ende des Schuljahres. Alle Preise und Nachlässe müssen dem Buchpreisbindungsgesetz entsprechen, wobei die gültigen Ladenpreise zum Lieferzeitpunkt maßgeblich sind. Die gesetzlichen Nachlässe gelten auch für Nachbestellungen innerhalb von vier Wochen nach Schulbeginn. Die genauen Anforderungen sind in vier Losen definiert. Ein geschätzter Auftragswert oder eine Angebotsfrist wird in der Beschreibung nicht genannt.

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern und Arbeitsheften für die Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Stralsund. Der Bieter ist verpflichtet, sich neben den vertraglichen Regelungen an die Bestimmungen des jeweils gültigen Buchpreisbindungsgesetzes zu halten. Die Schulbücher und Arbeitshefte werden zum Eigentum der Hansestadt Stralsund angeschafft. Die Hansestadt Stralsund behält sich das Eigentum mindestens bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 vor. Die Lieferung erfolgt für das Schuljahr 2026/2027 für 16 Schulen mit 18 Verwendungsstellen im Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund. Die benötigten Schulbücher und Arbeitshefte sind den Bestelllisten (Anlagen Los 1- Los 4) zu entnehmen, Änderungen sind vorbehalten. Eine Abnahmeverpflichtung kann aus den Bestelllisten nicht abgeleitet werden. Es gelten die jeweils zum Lieferzeitpunkt gültigen Ladenpreise. Auf die zum Lieferzeitpunkt gültigen Preise sind die nach § 7 Abs. 3 des Buchpreisbindungsgesetzes gültigen Nachlässe zu gewähren. Die Gewährung der Nachlässe gem. § 7 Abs. 3 BuchPrG gilt für alle Bestellungen bis vier Wochen nach Schulbeginn, d.h. auch für alle Nachbestellungen innerhalb von vier Wochen, sie werden als zum Hauptauftrag gehörend angesehen.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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