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Deutschland – Risiko- und Gefahrenabschätzung im Bau – Kampfmittelsondierung

Geschlossen Auftragsbekanntmachung

Beschreibung

Gegenstand der Leistung im Rahmen der Kampfmittelsondierung durch ein befähigtes Unternehmen gemäß § 10 (2) Kampfmittelverordnung Hamburg (KampfmittelVO) ist es, eine baubegleitende Oberflächensondierung des Baugrundes auf Verdachtsflächen im Sinne von § 1 Abs. 4 KampfmittelVO bei Tiefbauarbeiten Dritter vorzunehmen.

Amtliche Quelle

Quelle: TED — Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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