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Deutschland – Postbeförderung auf der Straße – Beförderung von Briefsendungen für teilnehmende sächs. Justizdienststellen aus den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz

Offen Auftragsbekanntmachung Noch 4 Tage

Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Gegenstand der Beschaffung sind Postbeförderungsdienstleistungen für sächsische Justizdienststellen in Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Zu den Leistungen gehören die Abholung des Postausgangs, die Frankierung und die Zustellung im Inland. Ausgangs- und Gefangenenpost ist taggleich an Deutsche Post AG-Stellen zu befördern. Zudem gehören die tägliche Leerung von Postfächern und die wöchentliche Abholung von Fundbriefen zum Auftrag. Die Abholung erfolgt montags bis donnerstags von 13:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 11:00 bis 15:00 Uhr. Bieter müssen im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur eingetragen sein. Angaben zu geschätztem Wert und Frist sind im Text nicht enthalten.

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen sächsischer Justizdienststellen der Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Diese umfasst den Abhol-Service des gesamten Brief-Postausgangs der Dienststellen (darin enthalten sind: bis 31. Dezember 2026 Briefe bis 20g, bis 50g, bis 500g und bis 1.000g; ab dem 1. Januar 2027 Briefe bis 20g, bis 50g, bis 1.000g und bis 2.000g; sowie Übergabe-Einschreiben, Einwurf-Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein). Die Sendungen sind nach Abholung mit einem Klischee (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. der jeweiligen Dienststellenleitung) zu versehen, zu frankieren und danach an die Empfänger im Inland zuzustellen. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gemäß § 18 Absatz 1 PostG. Briefsendungen an Empfänger im Ausland sind taggleich zu den Einlieferungsstellen der Deutschen Post AG zu befördern. Der Abhol-Service bei den Justizvollzugsanstalten umfasst auch die Abholung der Gefangenenpost (bereits freigemachte Briefsendungen) und deren taggleiche Weiterbeförderung zu den Einlieferungsstellen der Deutschen Post AG. Die Abholung der Sendungen hat Montag bis Donnerstag zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr und Freitag zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr zu erfolgen. Abweichende Zeiten können im Einvernehmen mit den Dienststellenleitungen festgelegt werden. Beauftragt wird auch der Bring-Service zu den Dienststellen. Dieser umfasst die werktägliche Leerung der Postfächer der Dienststellen bei der Deutschen Post AG, die wöchentliche Abholung von Fundbriefen bei der Deutschen Post AG und die Weiterleitung der Sendungen an die Dienststellen. Sendungen aus den Postfächern sind arbeitstäglich zwischen 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr an die Dienststellen zu übergeben. Abweichende Zeiten können im Einvernehmen mit den Dienststellenleitungen festgelegt werden. Bedingung: Eintrag in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG).

Amtliche Quelle

Quelle: TED — Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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