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Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – Rahmenvereinbarung der Schadstoffplanung „Probenahme, Analytik, Beratung und Gutachten“

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Beschreibung

Bei den zu erbringenden Dienstleistungen handelt es sich um Leistungen für Schadstoffplanungen entsprechend des Leistungsbildes der Schriftenreihe AHO, Heft 43, 2023, Fachplanungsleistungen zu „Schadstoffen in Objekten – baulichen und technische Anlagen“. Zu erbringen sind somit Dienstleistungen zur Schadstoffuntersuchung- Probenahme/Analytik/Beratung/Gutachten an verschiedenen Gebäuden und den zugehörigen baulichen Anlagen. Die Leistung kann vom AG in Teilleistungen aus allen zu erbringenden Leistungsbereichen abgerufen werden. Für die Leistungen der Rahmenvereinbarung werden 2 Auftraggeber für die gleichen Leistungsumfang gesucht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf Planungen für Umbauten und Sanierungen während laufender Nutzung. Bei einigen Bestandsgebäuden werden Schadstoffe vermutet. Um eine Planungssicherheit zu erhalten, werden potenzielle Schadstoffquellen an den Gebäuden untersucht. Bei Probeentnahmen (Feststoff, Raumluft, Liegendstäube, Oberflächen) vor Ort können u.a. nachfolgende Analysen durchgeführt werden: • Anorganische Fasern (KMF-, Asbest) • Organische Schadstoffe (PCB, PAK, Holzschutzmittel, TVOC, Aldehyde, Säuren) • Anorganische Schadstoffe (Schwermetalle, As, Holzschutzmittel, usw.) • EBV RC/Bauschutt und DepV • Schimmel

Amtliche Quelle

Quelle: TED — Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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