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Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – Kommunale Wärmeplanung Gera

Offen Änderung Keine Frist veröffentlicht

Beschreibung

Die Stadt Gera ist über das zum 1.1.2024 in-Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG) im übertragenen Wirkungskreis (nach § 88 ThürKO) verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten, die einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Wärmeerzeugung sowie -versorgung auf erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme leistet, um zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Als Kommune mit einer Einwohnerzahl weniger als 100.000 EW muss diese Wärmeplanung gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG bis spätestens zum 30.06.2028 veröffentlicht sein.

Amtliche Quelle

Quelle: TED — Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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