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Deutschland – Fahrzeugabschleppdienste – Abschleppen rechtswidrig abgestellter Fahrzeuge in Freiburg

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Beschreibung

Rahmenvertrag über das Abschleppen rechtswidrig abgestellter Fahrzeuge im Stadtgebiet Freiburg: Fahrzeuge aller Art bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,49 t und Fahrzeuge aller Art mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t bis 7,49 t im Stadtgebiet Freiburg, die - im gewidmeten Straßenraum, wie auch im sonstigen tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum widerrechtlich abgestellt sind, - aus polizeirechtlichen Gründen beschlagnahmt bzw. sichergestellt werden oder - aus sonstigen Gründen (z.B. Pfändung durch Vollstreckungsbeamte der Stadt Freiburg) zu entfernen sind, und sie einschl. evtl. mitgeführter Gegenstände auf dem eigenen Verwahrgelände oder an einem durch den AG zu bestimmenden Ort im Stadtgebiet Freiburg abzustellen, sicher zu verwahren, im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht zu pflegen und auf Veranlassung des AG an die hierzu berechtigte Person herauszugeben. Die Zahl der abzuschleppenden Fahrzeuge bis 3,49 t wird auf ca. 560 Stück pro Jahr geschätzt, die Zahl der anzuschleppenden Fahrzeuge v. 3,5 t bis 7,49 t wird auf ca. 5 Stück geschätzt. Laufzeit 1 Jahr mit Verlängerungsoptionen bis max. insgesamt 6 Jahre.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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