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Deutschland – Entwicklung von Datenbanksoftware – DBMIT Applikation für das Meldewesen - Transition, Wartung, Support und Weiterentwicklung

Vergeben Vergabebekanntmachung Keine Frist veröffentlicht

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist: Die VBB GmbH betreibt für die Erfassung und Verwaltung der Fahrgeldeinnahmen im VBB eine spezielle Datenbank, die sog. Datenbank Meldewesen im Tarif (DBMIT, im Weiteren auch DBMIT Applikation, kurz Applikation). Die DBMIT Applikation beinhaltet ein umfassendes Leistungspaket zur Datenerfassung, Auswertung und Archivierung der verschiedenen Daten, die im Zusammenhang mit dem VBB-Tarif stehen. Die Applikation wurde speziell für den VBB programmiert, so dass es sich um eine firmenspezifische individuelle Lösung handelt. Die Applikation erfüllt im Wesentlichen folgende verkehrstechnische Aufgaben: - Bereitstellung einer Schnittstelle zur Übertragung der monatlichen und jährlichen Einnahmenmeldungen der Verkehrsunternehmen - Erfassung und Bearbeitung der o. g. Einnahmenmeldungen - Auswertungen nach verschiedenen Kriterien für Tarifanalysen und Berichte - Pflege und Verwaltung der Daten - Banking-Modul Es besteht der Bedarf zu - Transition der entwickelten Applikation - Wartung und Support der entwickelten Applikation und zur - Weiterentwicklung der Applikation entsprechend neuen Anforderungen. Auftragsgegenstand ist deshalb: 1. die Transition der DBMIT Applikation zum neuen Anbieter 2. die Übernahme der Wartung und des Supports der DBMIT Applikation sowie 3. die Programmierung und Begleitung der gewünschten Weiterentwicklung der DBMIT Applikation. Beim VBB hat sich für die gesamte Applikation der Begriff „DBMIT“ eingebürgert, was abhängig vom Kontext die Webapplikation oder auch nur die Datenbank umfasst. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird in dieser Leistungsbeschreibung der neutrale Begriff der „Applikation“ für die Gesamtheit der entwickelten Software verwendet.

Amtliche Quelle

Quelle: TED — Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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