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Deutschland – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – B 13.15 – 0861/19/VV : 1 - Luftsicherheitskontrollen §5 LuftSiG Flughafen Hannover

Offen Änderung Keine Frist veröffentlicht

Beschreibung

Vor: Beschaffungsgegenstand ist die Erbringung der Luftsicherheitskontrollen als Aufgabe der Luftsicherheit nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes auf dem Flughafen Hannover Nach: Beschaffungsgegenstand ist die Erbringung der Luftsicherheitskontrollen als Aufgabe der Luftsicherheit nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes auf dem Flughafen Hannover

Amtliche Quelle

Quelle: TED — Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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