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Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen – Landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb: Pocketpark Bäckerklint Braunschweig

Offen Auftragsbekanntmachung Keine Frist veröffentlicht Speichern

Beschreibung

Umgestaltung Bäckerklint in der Braunschweiger Innenstadt zu einem Pocketpark: Die Stadt Braunschweig plant die Umgestaltung einer innerstädtischen stark versiegelten Fläche in eine grünbestimmte Freifläche mit hoher Aufenthaltsqualität im dicht bebauten Umfeld. Es handelt sich um eine Fördermaßnahme mit einer Förderdauer von 5 Jahren. Ziel ist die ökologische und gestalterische Aufwertung des Areals unter Beteiligung qualifizierter Planungsbüros ( Auswahl im Rahmen eines landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerbs). Dabei sollen innerstädtische Lebensraumfunktionen durch Entsiegelung, Begrünung und angepasstes Regenwassermanagement verbessert werden. Der Wettbewerb wird als nichtoffener einphasiger Wettbewerb für eine Freianlagenplanung im anonymen Verfahren innerhalb eines VgV-Verfahrens als RPW-Verfahren ausgelobt (§ 3 (3) RPW). Die Wettbewerbsbedingungen sind mit dem Ausschuss für Wettbewerbs- und Vergabewesen der Architektenkammer Niedersachsen abgestimmt und unter der Nummer 214-32-26/02 mit Datum vom 11.02.2026 registriert. Der Auslober wird gemäß Ziff. 8.2 RPW bei der Umsetzung des Projekts den/die Entwurfsverfasser des 1. Preises -sofern dies vom Preisgericht empfohlen wird und keine schwerwiegenden Gründe dem entgegen stehen- nach Verhandlung gem. § 14 (4) [8] VgV beauftragen. Unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts werden die Objektplanungsleistungen Freianlagen gem. § 39 HOAI als umfassende Beauftragung (stufenweise; vorbehaltlich positiver Gremienbeschlüsse und Einhaltung der Förderrichtlinien) über die Leistungsphasen 2-8 (2, 6, 7 und 8 in Teilen) gem. HOAI 2021 vergeben. Die Beauftragung stufenweise: Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst die in den Anlagen 11 der HOAI 2021 bezeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen 2 und 3 (Stufe 1). Danach behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragnehmer mit den Leistungsphasen 4 und 5 (Stufe 2), Leistungsphasen 6 und 7 (Stufe 3) sowie Leistungsphase 8 (Stufe 4) gemäß § 39 HOAI 2021 (Anlage 11) einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses und/oder der Einhaltung der Förderrichtlinien. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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