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Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Rahmenvertrag zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen

Offen Auftragsbekanntmachung Frist abgelaufen Speichern

Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Der öffentliche Auftraggeber GMSH sucht Sachverständige für die Prüfung technischer brandschutztechnischer Anlagen in Liegenschaften in Schleswig-Holstein. Der Rahmenvertrag fordert Prüfungen gemäß der Prüfverordnung (PrüfVO) mit ortskundigem Personal. Der Auftraggeber stellt digitale Dokumente bereit und koordiniert Termine. Nach jeder Prüfung muss der Auftragnehmer einen Bericht innerhalb von zehn Werktagen übermitteln. Erforderliche Nachprüfungen werden nach Zeit und Aufwand abgerechnet. Bieter müssen Prüfsachverständige einsetzen, die auf der anerkannten Liste des Landes eingetragen sind. Ein Wert oder eine Frist wird nicht genannt.

Beschreibung

Durchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 26.Januar 2024). Weiterhin gelten die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Schleswig-Holstein - (Erlass des Innenministeriums vom 10. September 2021 – Az.: IV 543 – 515.253.0) __________________________________________________________________________________________________________________ Die GMSH stellt orts- und anlagenkundiges Personal für den Prüfungszeitraum zur Verfügung. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Koordination der Prüfungstermine erfolgt mit einem Ansprechpartner der GMSH. Die Arbeiten in der Liegenschaft dürfen nicht ohne Zustimmung der GMSH aufgenommen werden. Termin und TGA Dokumente werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin in digitaler Form zur Verfügung gestellt. __________________________________________________________________________________________________________________ Übersendung der Prüfungsniederschrift innerhalb von zehn Werktagen nach erfolgter Prüfung __________________________________________________________________________________________________________________ Sollten Nachprüfungen oder Wirkprinzip-Prüfungen erforderlich sein, werden diese nach Zeit und Aufwand abgerechnet. __________________________________________________________________________________________________________________ Die vom Auftragnehmer beauftragten Prüfsachverständigen, müssen auf der aktuellen „Liste der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung von technischen Anlagen des Landes Schleswig-Holstein“ eingetragen sein. __________________________________________________________________________________________________________________ Die Liegenschaften können über folgende zu prüfenden Anlagen verfügen: Zu- und Abluftanlagen mit Brandschutzklappen, Sicherheitsbeleuchtung als Einzelbatterieleuchte, Zentrale Sicherheitsbeleuchtung, Natürliche- oder Maschinelle Rauchabzugsanlage, Druckbelüftungsanlagen, Stromerzeugungsaggregate, Batterie- und Ladeeinrichtungen, Zentralbatterieanlage, Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlagen, CO-Warnanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Anlagen mit nassen Steigleitungen. __________________________________________________________________________________________________________________

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

Zur amtlichen Bekanntmachung

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