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Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – P2 - Toilettenanlagen-Sanierung in nicht denkmalgeschützten Gebäuden an mehreren Standorten

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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die Stadt Esslingen am Neckar sucht einen Generalplaner für die Sanierung von Toilettenanlagen in mehreren nicht denkmalgeschützten Schulgebäuden. Der Leistungsumfang umfasst Architektur, Innenausbau, Technische Anlagen, Tragwerksplanung und Bauphysik. Der Planer koordiniert sich mit parallel laufenden Schadstoffsanierungs- und Rückbauarbeiten, erstellt eine funktionale Leistungsbeschreibung, wirkt bei der GU-Vergabe mit und überwacht die Bauausführung. Geschätzter Wert und Einreichungsfrist werden nicht genannt. Zugelassene Bieter und das genaue Vergabeverfahren gehen aus den Informationen nicht hervor, gefordert ist jedoch ein integrativer, disziplinübergreifender Ansatz.

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens sind Generalplanerleistungen für die Sanierung von Toilettenanlagen in mehreren nicht denkmalgeschützten Schulgebäuden im Stadtgebiet Esslingen am Neckar. Das Gesamtprojekt P2 umfasst zusätzlich eine schadstofftechnische Sanierung und Rückbaumaßnahmen, die nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der hier ausgeschriebenen Leistung des Generalplaners sind. Die Planung der Schadstoffsanierung (durch den Fachplaner für Schadstoffsanierung) und die Generalplanerleistungen erfolgen parallel. Für die Sanierung – verstanden als Wiederaufbau der Toilettenanlagen nach abgeschlossener Schadstoffsanierung und nach Rückbau – wird das funktionale Vergabemodell „Generalplaner + Generalunternehmer“ (GP + GU) angewendet. Die Generalplanerleistungen umfassen die Leistungsbilder „Gebäude und Innenräume“ sowie „Technische Anlagen“ einschließlich der Tragwerksplanung und der Bauphysik. Sämtliche Leistungen sind integrativ zu erbringen und disziplinübergreifend zu koordinieren. Zum Leistungsumfang des Generalplaners gehören insbesondere die Planung der Sanierung der Schultoiletten sowie die Planung, Koordination und fachliche Vorbereitung der Baustelleneinrichtung und der Medienfreischaltung. Die Medienfreischaltung und die Baustelleneinrichtung sind nicht Bestandteil des Leistungssolls des Generalunternehmens (GU). Im Rahmen des GP+GU‑Modells übernimmt der Generalplaner grundsätzlich die vollständige Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Der erarbeitete Entwurf bildet die Grundlage für eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB), auf deren Basis anschließend ein Generalunternehmen (GU) beauftragt wird. Der Generalplaner erstellt die funktionale Leistungsbeschreibung, wirkt bei der Vergabe der GU‑Leistungen mit und übernimmt im Auftrag der Bauherrin die integrale, qualitätssichernde Überwachung der Bauausführung des GU. Im Zusammenhang mit der Medienfreischaltung und der Baustelleneinrichtung umfasst der Leistungsumfang des Generalplaners die Planung, Koordination sowie die fachliche Vorbereitung und Begleitung der entsprechenden Maßnahmen. Hierzu gehört ausdrücklich auch die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der hierfür erforderlichen Leistungen. Das Projekt ist in drei Lose (Los 1–3) aufgeteilt; eine losweise Vergabe ist vorgesehen.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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