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Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Generalplanungsleistung für einen Neubau der ASMR-Bodenradaranlage am Flughafen Frankfurt

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Beschreibung

Die DFS plant den Neubau einer Bodenradaranlage (ASMR) am Flughafen Frankfurt. Die bauliche Anlage besteht aus einem Antennenträger (Stahlbeton, H= ca.65 m, inkl. Aufzug und Gestellraum unter dem Turmkopf) und einem Bodengebäude mit Büro- und Besprechungsflächen sowie gebäudenahe Außenanlagen (Zuwegung, Parkplätze, etc.). Inhalt der Generalplanung sind Leistungen der Lph 1 bis 8 nach HOAI 2021 für einen Neubau auf einem Grundstück am Flughafen Frankfurt (FRAPORT) mit ca. 400 m² NF Büro- und Besprechungsfläche. Eine Garage und Lagerflächen (ca. 50 m² NF) sind zu integrieren. Unter Berücksichtigung von Erschließungs-Technik und weiteren Nebennutzflächen ergibt sich eine Gesamtfläche (BGF) von ca. 750 m². Der Neubau soll im zugangsbeschränktem Bereich - nicht Sicherheitsbereich - der FRAPORT errichtet und angebunden werden. Alle Flächen sind bedarfsgerecht zu klimatisieren. Die wesentlichen Medien zum Heizen, Kühlen und der USV-Stromversorgung sollen im Gebäude bedarfsgerecht geplant und bereitgestellt werden. Eine Normalstrom- und Netzersatzanlagenstromanbindung erfolgt durch die FRAPORT. Die Anbindung an die Gebäudeversorgung erfolgt in einem entsprechenden Übergaberaum. Die Sicherheitstechnik (§53 HOAI, Anlagengruppe 5) und Gebäudeautomation (§53 HOAI, Anlagengruppe 8) muss an die bestehenden Systeme angebunden werden. In den Leistungen des §53 HOAI, Anlagengruppe 5 ist eine strukturierte IT-Planung und Planung von IT-Büroinfrastruktur durchzuführen. Dieses Bauvorhaben soll mittels eines im Rahmen der Generalplanung koordinierten 3-D Modells geplant und dem AG über eine .ifc Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden. Die Generalplanerleistung umfasst Grund- und besondere Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung (Gebäude, raumbildende Ausbauten), Freianlagenplanung, Fachplanungen (Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung (AG 1 bis 6 und 8) sowie Leistungen der Bauphysik. Alle Leistungsbilder sind in Anlehnung an die §§ 3, 34, 39, 51, 55 und Anlage 1 der HOAI 2021 und Heft 28 AHO zu bearbeiten. Die Koordination der Planungsleistung umfasst neben den grundsätzlichen Generalplanerleistungen auch die Koordination des 3-D Modells und eine erhöhte Präsenz der Objektüberwachung.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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