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Deutschland – Dienstleistungen in Verbindung mit Software – ePA-Vertragsverlängerung

Vergeben Vergabebekanntmachung Keine Frist veröffentlicht

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Verlängerung der in zwei Losen vergebenen Aufträge zur Überlassung und Entwicklung von ePA-Anwendungen (Los 1) sowie des Betriebs von ePA-Anwendungen (Los 2) um vier Jahre bis zum 30. Juni 2031 entsprechend der in den Ursprungsaufträgen vorgesehenen Verlängerungsoption ("Verlängerungsvereinbarung"). Die Abkürzung ePA meint dabei eine elektronische Patientenakte i.S.v. §§ 341ff. SGB V. Die zunächst bis zum 30. Juni 2027 laufenden ePA-Verträge wurden mit Auftragsbekanntmachung vom 29. April 2022 (OJ S 87/2022-236772) in den Wettbewerb gestellt. Die Auftragsvergabe wurde am 23. März 2023 (OJ S 62/2023-183211) bekannt gemacht. Zur Verlängerungsoption um vier Jahre wird auf Ziff. II.2.7. der ursprünglichen Auftragsbekanntmachung verwiesen. Aufgrund der Verlängerungsoption bedurfte die Verlängerungsvereinbarung keines gesonderten Vergabeverfahrens. Zu den weiteren Inhalten der Verlängerungsvereinbarung im Einzelnen wird auf die nachstehenden Ausführungen verwiesen.

Amtliche Quelle

Quelle: TED — Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

Zur amtlichen Bekanntmachung

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