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Deutschland – Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern – Rahmenvereinbarung "Erbringung selbständiger Dienstleistungen durch freie Mitarbeiter"

Offen Auftragsbekanntmachung Frist abgelaufen Speichern

Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die AOK PLUS, Krankenkasse für Sachsen und Thüringen, sucht Dienstleister für Rahmenvereinbarungen über selbständige Dienstleistungen durch freie Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen. Auch die AOK service GmbH und die kubus IT können abrufen. Die Ausschreibung ist in Lose unterteilt. Bei ausreichend geeigneten Angeboten werden pro Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen. Einzelaufträge werden bedarfsorientiert per Direktabruf ohne erneutes Vergabeverfahren vergeben. Es bestehen keine Abrufverpflichtungen und keine Garantie verbindlicher Umsatzvolumen. Geschätzter Auftragswert und Fristen sind nicht angegeben. Es handelt sich um ein offenes Verfahren; qualifizierte Unternehmen können abgeben.

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind Rahmenvereinbarungen über die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen durch den Einsatz freier Mitarbeiter mit spezifischen Kenntnissen sowie damit verbundene Nebenleistungen, insbesondere die Auswahl und Bereitstellung geeigneter freier Mitarbeiter für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit zwei Bietern geschlossen. Auf Grundlage der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung können im jeweiligen Los von der AOK PLUS Einzelaufträge bedarfsorientiert vergeben werden. Dies erfolgt ohne erneutes Vergabefahren im Direktabruf nach dem sogenannten Kaskadenverfahren. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügt. Die mit den Bietern abzuschließenden Rahmenvereinbarungen (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) regeln die zu erbringenden Leistungen, die Vergütung sowie die Verteilung der Aufträge unter den zwei Bietern. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der jeweiligen Rahmenvereinbarung besteht nicht. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen. Die AOK service GmbH (für die Lose 1 bis 5) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (für die Lose 2 bis 4) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt A.II.2. der Bewerbungsbedingungen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen) verwiesen.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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