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Deutschland – Datenerhebung und -zusammentragung – Erhebung statistischer Daten und Durchführung von Analysen zu Forschung und Entwicklung im Wirtschaftssektor in Deutschland

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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Gegenstand der Beschaffung ist die Durchführung der FuE-Erhebungen für die Berichtsjahre 2026, 2027 und 2028 sowie optional 2029 und 2030. Der Leistungsort ist Deutschland. Das beauftragte Unternehmen muss FuE-treibende Unternehmen in Deutschland jährlich zu FuE-Ausgaben und -Personal befragen. Die Ergebnisse dienen der Erfüllung gesetzlicher EU-Berichtspflichten an Eurostat sowie der nationalen und internationalen Berichterstattung, etwa an die OECD. Der Bieter muss die Einhaltung der methodischen Vorgaben von Eurostat und OECD sowie die Anschlussfähigkeit an bisherige Erhebungen ohne statistischen Bruch gewährleisten. Der Beschaffungstext enthält keine Angaben zu geschätztem Auftragswert, Einreichungsfrist oder Verfahrensart.

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der FuE-Erhebungen zu den Berichtsjahren 2026, 2027 sowie 2028 (und Verlängerungsoption zu den Berichtsjahren 2029 und 2030). Gemäß „Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken“ sowie „Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 der Kommission vom 30. Juli 2020 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Einzelheiten nach der Verordnung (EU) 2019/2152 […]“ ist Deutschland verpflichtet, Daten des Wirtschaftssektors zu FuE-Ausgaben und Personal an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu liefern. Die Ergebnisse der Erhebung sind auch Bestandteil der Forschungsberichterstattung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bzw. des Bundes (z. B. Bundesbericht Forschung und Innovation) und fließen auch in die Berichterstattung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ein. Der Bieter muss gewährleisten, dass die jährlichen Befragungen der FuE treibenden Unternehmen in Deutschland den Anforderungen der o.g. gesetzlichen Vorgaben genügen und die methodischen Empfehlungen von Eurostat für die FuE-Erhebungen sowie die die methodischen Empfehlungen der OECD zur Erhebung und Interpretation von FuE-Daten berücksichtigen. Zudem muss er die Anschlussfähigkeit an die bisherigen FuE-Erhebungen in der Weise sicherzustellen, dass kein Bruch in der Statistik entsteht und vergleichende Statistiken zu vorangegangenen Jahren und Zeitreihenanalysen möglich sind. Nähere Einzelheiten dazu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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