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Deutschland – Ausrüstung für Rettungsfahrzeuge – Ausrüstung Rettungsfahrzeuge - Rahmenvertrag Fahrtragensysteme

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Beschreibung

Die Kreise Höxter, Lippe, Paderborn und Gütersloh sowie die Städte Detmold, Höxter, Paderborn und Gütersloh (Auftraggeber) sind für ihre Gebiete nach § 6 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) Träger des Rettungsdienstes bzw. Träger von Rettungswachen. Sie unterhalten einheitliche Leitstellen für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst (§ 4 Abs. 4 BHKG) sowie eine Anzahl an Rettungswachen nach dem jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplan. Die genannten Auftraggeber vergeben die Lieferleistung für die künftige Beschaffung von Fahrtragensysteme und dessen Service- und Wartung jeweils in einem Rahmenvertrag (zwei Lose).

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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