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Deutschland – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – Kessel- und Kesselhausreinigung für die TVS

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Beschreibung

Die Reinigung des Kessels ist einmal im Jahr, vorzugsweise in den Monaten August / September, durchzuführen. Die TVS beabsichtigt in Zukunft die Reisezeit auf 18 Monate auszudehnen. In diesen Fällen werden die Stillstände im April / Mai bzw. Oktober / November stattfinden. Der Leistungsumfang beinhaltet die erforderliche Baustelleneinrichtung, das Beräumen des Feuerrostes und der Austragseinheit (Schnecke) 2./3.- Kesselzug, das SA 1,5 bis 2,0 Strahlen von Claddingflächen vom 1. bis 3. -Kesselzug und der Feuerfestauskleidungen im 1.- Kesselzug, SA 1,5 bis 2,0 Strahlen des 2.- Kesselzuges und der Überhitzer (inkl. mechanischer Vorreinigung) und Abblasen oder ggf. SA 1,5 Strahlen des Ecos. Als Strahlmittel ist ein unbelastetes entsprechend geeignetes Material (Schmelzkammerschlackegranulat) zu verwenden. Das Strahlgut und die mechanisch abgetrennten Schlacken sind in Big Bags zu verbringen. Die entsprechend erforderliche Anzahl an Big Bags ist durch den AN zu stellen. Die Beprobung und ordnungsgemäße Entsorgung des Strahlgutes und der Schlacken übernimmt der Auftraggeber (AG) und geht zu Lasten der TVS. Zu beachten ist, dass bei Ausfall des Saugzuges der TVS der Auftragnehmer (AN) eine Entstaubungsanlage (Saugleistung: 40.000 m³/h) stellen muss, um die Reinigungsarbeiten ungehindert fortführen zu können. Im Bedarfsfall wird dann durch den AG die Pos. 01.01 des LV beauftragt

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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