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Böschungs- und Mauersicherung Fährstraße - Spezial Tiefbauarbeiten Stützmauer Ost - Hangsicherung und Spezial Tiefbauarbeiten Stützmauer Ost

Geschlossen Auftragsbekanntmachung Speichern

Beschreibung

Kurzbeschreibung: Hinweis zur Bauausführung (Auszug Statik) Die Einbringung des Böschungssicherungssystems erfolgt von oben (Witzlebenweg) nach unten im Pilgerschrittverfahren. Das darunter gelegene Grundstück steht als Zugang für die Bauarbeiten nicht zur Verfügung, da es nicht Eigentum der Solestadt Bad Dürrenberg ist. Durch die Arbeiten dürfen keine Schäden auf dem angrenzenden Nachbargrundstück verursacht werden. Hier sind vom AN entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzusehen und einzukalkulieren. Eine Besichtigung des Baufeldes ist nach vorheriger Anfrage möglich und wird seitens des AG empfohlen. 1. Der Hang kann ohne erfolgter Sicherung nicht begangen werden. Das Aufstellen von Bauhilfsmitteln und das Betreten der nicht gesicherten Bereiche ist während der Bauausführung nicht zulässig. 2. Die Micro-Pfähle sind mittels eines Hangbohrwagens (Eigengewicht < 1.0 t) einzubringen. Der Hangbohrwagen ist von oben zu sichern. Vorgehensweise: I) Einbringen Reihe 1 und 2 der Micro-Pfähle. Das Stahlnetz ist an den eingebrachten Micro-Pfählen zu verankern. II) Vorausfahren des Hangbohrwagens auf den gesicherten Bereich. III) Einbringen der Reihe 3 der Micro-Pfähle und des Stahlnetzes zwischen den Pfählen. IV) Vorausfahren des Hangbohrwagen und setzten der nächsten Reihe. Der Hangbohrwagen hat immer vom dem durch das Böschungsstabilisierungssystem gesicherten Bereich nach vorne aus zu arbeiten. V) Die Schritte sind sukzessive weiter auszuführen bis die untere Reihe der Micro-Pfähle komplementiert ist. VI) Die letzte Micro-Pfahlreihe ist in das Stahlnetz einzubinden. VII) Das Stahlnetz ist an allen Verankerungen zu kontrollieren und ggf. nach zu justieren. Die oben beschriebene Vorgehensweise gilt nur in Verbindung mit den Ausführungsplänen. 3. Besondere Erschwernisse - Kampfmittel Das gesamte Baugelände ist eine Kampfmittelverdachtsfläche. Alle Bodeneingriffe sind durch den Kampfmitteldienst zu begleiten bzw. im Vorfeld zu sondieren. --- Grobmassen 1164 m Kampfmittelfreimessung als Tiefsondierung in Hanglage 13 Wo BE einschließlich Baustraße und 100 m² mobile Kranstellfläche 640 m² Fläche vom Grünbewuchs befreien 80 m³ Gewölbeverfüllung mit hydraulisch abbindenden Versatzbaustoffen 295 m Micropfahlverankerung 30/11, komplett als Bodennagel herstellen 600 m Micropfahlverankerung 40/16, komplett als Bodennagel herstellen 460 m² Netzsicherung (Stahldrahtgeflecht) auf Böschung montieren 53 m Stabzaun (schmiedeeisern) einschl. 1 Tür (1,50 m breit) 650 m² Renaturierungsmaßnahme Vegetationsflächen 5 Stück Neupflanzung Bäume: Obstgehölze --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.

Amtliche Quelle

Quelle: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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