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2610081609 - Gutachterliche Beurteilung der Gefährdungssituation für die Nordböschung des Restloches 14/15

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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die LMBV vergibt eine ingenieurtechnische Beurteilung der Gefährdungssituation an der Nordböschung des Restloches 14/15 (Schlabendorfer See) im Landkreis Dahme-Spreewald, Brandenburg. Ziel ist die Bewertung von Risiken durch Schwallwellen und Rutschungen, um zu entscheiden, ob der gesperrte Nordbereich für die touristische Nutzung freigegeben werden kann oder ob weitere Sanierungsarbeiten nötig sind. Die Leistung dient der Erstellung einer Entscheidungsgrundlage zur Aufrechterhaltung der Sperrung. Die Ausführungsfrist ist der 1. September 2026 bis 31. März 2027. Angaben zum geschätzten Wert und zum Vergabeverfahren fehlen.

Beschreibung

Bezeichnung der Ingenieurleistung: Gutachterliche Beurteilung der Gefährdungssituation für die Nordböschung des Restloches 14/15 (Schlabendorfer See) mit Blick auf die Freigabe zur touristischen Nutzung Vergabenummer: 2610081609 Ausführungsfrist: 01.09.2026 bis 31.03.2027 Ort der Leistung: Bundesland Brandenburg, Landkreis Dahme-Spreewald, Restloch 14/15 (Schlabendorfer See) Umfang: Im LMBV-Nordraum wurden in den vergangenen Jahren Wind-Wellen-Gutachten für diverse Tagebaurestgewässer erarbeitet, so unter anderem auch für das Restloch (RL) 14/15. In diesem Zusammenhang wurden zudem Berechnungen zum Auftreten von Schwallwellen, ausgelöst durch ein etwaiges Rutschungsereignis am kippenseitigen Südufer des Gewässers und deren Auswirkungen auf das (aktuell widerrechtlich) frequentierte Nordufer vorgenommen. Anlass für diese Berechnungen waren Stellungnahmen, des zuständigen Sachverständigen für Geotechnik. Aufgrund der in diesen Stellungnahmen thematisierten Gefährdungen durch Schwallwellen wurde für das Nordufer des RL 14/15 ein Sperrbereich ausgewiesen und daraus folgend die öffentliche Nutzung untersagt. Die aktuellen Schwallwellenberechnungen mit Hilfe neuester Modellansätze haben die Annahmen des Sachverständigen bestätigt, für die LMBV gilt es nun, das Risiko des Eintretens dieser Ereignisse abzuschätzen bzw. zu beziffern, wie hoch das Risiko für Nutzer eines jeweiligen Uferabschnittes ist, sollte es zum Auftreten eines solchen Ereignisses kommen. Die LMBV beabsichtigt auf der Basis dieser Risikobewertung ggf. bestimmte Uferabschnitte für die öffentliche Nutzung freigeben zu können bzw. weitere Sanierungsarbeiten am RL 14/15 in Angriff zu nehmen. Ziel der hiermit zu vergebenden Leistung ist die Erstellung einer Entscheidungsgrundlage zur Erforderlichkeit der Aufrechterhaltung des Sperrbereiches am Nordufer des RL 14/15 aufgrund einer dezidierten Risikoabwägung für die wichtigsten Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit (Leben, Gesundheit, größere Vermögensschäden). Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht. Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, befinden sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen. Gutachter, Risikoanalyse, Geotechnik

Amtliche Quelle

Quelle: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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