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1/BIUD/W0543-Durchführung eines seelsorgerischen Betreuungsangebotes für muslimische Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr

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Beschreibung

Gemäß § 36 Soldatengesetz (SG) werden den Soldatinnen und Soldaten Seelsorge und ungestörte Religionsausübung durch den Dienstherrn garantiert. Bislang wird dies institutionell nur für die Angehörigen des jüdischen, evangelischen und katholischen Glaubens unterstützt. Für die ca. 3.000 Soldatinnen und Soldaten muslimischen Glaubens gibt es in der Bundeswehr keine durch die islamische Religionsgemeinschaft bereitgestellten Ansprechpersonen, um einen Beitrag zur Sicherung der freien religiösen Betätigung und seelsorgerlichen Begleitung der Soldatinnen und Soldaten zu leisten. Nunmehr wird für die geschätzte Anzahl von 3.000 Soldatinnen und Soldaten islamischen Glaubens ein seelsorgerisches Betreuungsangebot im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) geschaffen. a) Seelsorgerische Betreuung nach Bedarf und Möglichkeit - Durchführung von Einzel- und Gruppengesprächen zu Glaubens-, Lebens- und Gewissensfragen. - Geistliche Begleitung in persönlichen Angelegenheiten. - Durchführung von religiösen Zusammenkünften und Angeboten wie Freitagsgebeten oder Gedenkveranstaltungen. - Sakrale Handlungen an islamischen Feiertagen. - Krankenbesuche und Begleitung in Bundeswehrkrankenhäusern oder anderen Bundeswehrliegenschaften. - Beratung bei Fragen zur Vereinbarkeit religiöser Pflichten (z. B. Gebet, Fasten, Ernährung, Dienstzeiten) mit dienstlichen Anforderungen. b) Notfall- und Krisenbegleitung des bzw. der Soldaten/-in - Seelsorgerliche Betreuung und Krisenintervention bei persönlichen, familiären oder dienstlichen Belastungen. - Begleitung im Rahmen von Trauerfällen, Verwundungen oder Todesfällen. - Zusammenarbeit mit dem Sanitätsdienst, dem Psychologischen Dienst, dem Sozialdienst sowie der Familienbetreuungsorganisation der Bundeswehr im Rahmen des psychosozialen Netzwerks. c) Interreligiöse und interkulturelle Arbeit - Förderung des Dialogs und der Toleranz zwischen Menschen unterschiedlicher religiöser, kultureller und weltanschaulicher Prägung. - Kooperation mit Seelsorgerinnen und Seelsorgern anderer Konfessionen, Religionen und weltanschaulicher Gemeinschaften innerhalb der Militärseelsorge. d) Weitere Aufgabenfelder - Beratung der militärischen und zivilen Führung zu Fragen der Religionsausübung und interreligiösen Zusammenarbeit. - Zuarbeiten für Inhalte zur internen Kommunikation über seelsorgerische Angebote. - Mitwirkung an der Erstellung von Handreichungen und Informationsmaterialien zur islamischen Seelsorge in der Bundeswehr. - Teilnahme an Fachkonferenzen, Schulungen und Evaluationsmaßnahmen.

Amtliche Quelle

Quelle: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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